Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

RM Quebbemann erläutert ausführlich den Hintergrund der Antragstellung.

 

RM Bergander stellt fest, dass jedes geeignete städtische Dach eine Photovoltaikanlage besitze und die Aussage, dass die Stadt Bramsche hinsichtlich der Ausstattung städtischer Gebäude mit Photovoltaikanlagen hinterher hängen würde, sei falsch.

 

Nach weiterer Diskussion erklärt BD Müller, dass die Begutachtung der städtischen Flächen bereits vor einigen Jahren erfolgt sei und alle seinerzeit für geeignet gehaltenen Dachflächen mit Photovoltaikanlagen bestückt seien. Aufgrund des technischen Fortschritts könne es sein, dass damals als nicht geeignet gehaltene Flächen mittlerweile für geeignet gehalten werden können. Die Stadtwerke Bramsche GmbH habe bereits mit einem entsprechenden Planungsbüro und dem Klimaschutzmanager diese Dachflächen untersucht und er gehe davon aus, dass in einer der nächsten Sitzungen der Stadtwerke über die neuen Erkenntnisse berichtet werde. 

 

RM Sieksmeyer berichtet, dass seine Fraktion B90/Die Grünen sich bereits dafür ausgesprochen habe, diese Aufgabe an die Stadtwerke Bramsche zu geben.  Er stellt den Antrag, dass der CDU-Antrag zur weiteren Bearbeitung an den Aufsichtsrat der Stadtwerke Bramsche GmbH weitergegeben werde.

 

BGM Pahlmann stellt fest, dass der von RM Sieksmeyer gestellte Antrag im Grunde obsolet sei, da die Stadtwerke bereits im Sinne des Antrages tätig sind.

 

RV Müller lässt über den o.g. Antrag der CDU-Fraktion abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                       9 Stimmen dafür

                                                                    20 Stimmen dagegen

                                                                      4 Enthaltungen

 

RM Quebbemann stellt in Anlehnung an den Antrag von RM Sieksmeyer den Änderungsantrag, dass in dem Beschlussvorschlag des CDU-Antrages die Aussage „in enger Kooperation mit den Stadtwerken“ in „unter Federführung der Stadtwerke“ geändert wird.

 

RV Müller lässt über den Antrag von RM Sieksmeyer in Verbindung mit dem Änderungsantrag von RM Quebbemann abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                     33 Stimmen dafür

                                                                      0 Stimmen dagegen

                                                                      0 Enthaltungen