Sitzung: 09.06.2022 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Vorlage: WP 21-26/0123
Beschlussvorschlag:
1.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
176 „Östlich zu den Dieven“ mit örtlichen Bauvorschriften und der Entwurf der
Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.
1.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
176 "Östlich zu den Dieven" mit
örtlichen Bauvorschriften und der Entwurf der Begrünung werden gem. § 4 a Abs.
3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut verkürzt öffentlich ausgelegt. Die Dauer der
erneuten öffentlichen Auslegung wird auf zwei Wochen beschränkt. Gem. § 4 a
Abs. 3 Satz 2 BauGB können Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen des
Bebauungsplanes Nr. 176 abgegeben werden.
2.
Für die
Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wurden eine
Umweltprüfung und eine spezielle Artenschutzprüfung vorgenommen, wodurch die
voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem
Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.
3.
Der
Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.
4.
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch
die Planung berührt wird, werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3
Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.
Herr Tangemann stellt kurz die Vorlage vor.
RM Kerntopf stellt die Frage, wie die Kostenerstattungsbeiträge praktisch umgesetzt und wann diese Gebühren erhoben werden.
Herr Tangemann teilt mit, dass die Gebühren spätestens nach Durchführung der Erschließungsmaßnahmen erhoben werden. Falls keine Erschließungsmaßnahmen erforderlich seien, werden die Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt, öffentlich ausgeschrieben, abgerechnet und den einzelnen Grundstücksflächen pro m² zugeführt werden.
Vors. Bergander lässt über die Beschlussvorlage WP 21-26/0123 abstimmen:
Abstimmungsergebnis: 9 Stimmen dafür
2 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen