Ein Einwohner erkundigt sich, wie die potentiellen Freiflächen für Flächenphotovoltaikanlagen identifiziert werden sollen und ob gerade emissionsbeeinträchtigte Flächen an beispielsweise Autobahnen dafür vorgesehen sind. BD Müller antwortet, die Stadt erkundigt die Flächen im Rahmen des Flächennutzungsplans, hierbei ist es Aufgabe der Kommune die Flächen zu identifizieren und auch festzulegen. Es gibt verschiedene Kriterien nachdem die Flächen ermittelt werden, beispielsweise bereits versiegelte Flächen, oder die sich durch Lage an Autobahnen anbieten. Bezüglich der Größe der Flächen wird ergebnisoffen diskutiert, danach erfolgt die politische Entscheidung. Ein Zeithorizont ist aktuell nicht zu beurteilen, das Ingenieurbüro NWP wurde beauftragt die Flächen in absehbarer Zeit auszuwerten. Im weiteren Verlauf wird ein Terminplan aufgestellt. Bei dem Verfahren wird auf eine große Einflussnahme der Bürger Wert genommen, die Bürgerbeteiligung beim Windpark soll hierfür als Beispiel genommen werden.

Ein weiterer Einwohner appelliert an den Bürgermeister und fordert mehr Unterstützung für die Bewohner des Campingplatzes in Kalkriese. OBM Bei der Kellen erwidert das alle Bauherren vor dem Gesetz gleichgestellt sind, dementsprechend müssen auch alle gleichbehandelt werden. Der Landkreis muss letztendlich den Bebauungsplan genehmigen, wenn er eine großzügige Lösung findet, für die auch der Ortsrat wäre, dann gilt dies natürlich dann auch für andere Maßnahmen die im Ort passieren. Abschließend teilt der Ortsbürgermeister mit, dass der Ortsrat grundsätzlich hinter den Bewohnern des Campingplatzes stehen, es muss aber auch sichergestellt sein, dass alle vor dem Gesetz gleichbehandelt werden. Die zweite Frage des Einwohners handelt um die Abwasserentsorgung des Campingplatzes. Die Bewohner in Kalkriese sind ebenfalls nicht an das öffentliche Netz angeschlossen, beim Campingplatz wird dies zur existentiellen Frage. OBM Bei der Kellen antwortet, dass die Mitbürger zwar nicht an das Abwassernetz der Stadt Bramsche angeschlossen sind, jedoch besitzen alle eine genehmigte Kleinkläranlage, die vom Landkreis abgenommen ist und die auch teilweise kostspielig nachgerüstet werden mussten.

Eine Einwohnerin wendet ein, dass ein Campingplatz eine andere ausgewiesene Fläche sei, als wenn jemand auf einer grünen Wiese baut. ORM Ballmann erwidert, dass auch andere Einwohner z.B. in Kalkriese nicht bauen dürfen, hier geht es nur um Nachverdichtung und nicht einmal um Baugrundstücke auf der grünen Wiese. OBM Bei der Kellen merkt an, dass der Campingplatz damals als Campingplatz konzeptioniert wurde, nicht als Dauercampingplatz. BD Müller fasst zusammen, dass auf dem Campingplatz etwas entstanden sei, was der Fläche nicht entspricht. Im Laufe der Zeit sind Bauten entstanden, die nicht dem Baurecht eines Campingplatzes entsprechen. Niemand hat die Intention jemanden seiner Existenz zu berauben. Abbruchverfügungen werden allenfalls dann ausgesprochen, wenn Gefahr für andere Personen durch ein Bauwerk ausgehen. Die Untersuchungen zur Bauleitplanung sind hier abzuwarten.