BD C. Müller erläutert anhand einer Präsentation den Sinn und den wesentlichen Inhalt des Leitbildes. Auf verschiedene kritische Nachfragen mehrerer Ortsratsmitglieder zur Verbindlichkeit der im Leitbild enthaltenen Punkte erklärt er, dass das Leitbild keine im Rahmen der Bauleitplanung zu treffenden Entscheidungen vorwegnehme, sondern übergeordnete Ziele der Stadtentwicklung enthalte und somit lediglich einen Rahmen für die Entwicklung des Flächennutzungsplans bilde. Verbindliche Festsetzungen würden damit nicht getroffen. Der Ortsrat nimmt das Leitbild und die ergänzenden Erläuterungen zur Kenntnis.