Beschlussvorschlag:

 

Die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 181 „Gewerbegebiet südöstlich Westerkappelner Straße“ wird als Satzung beschlossen.

 

Die als Anlage beigefügte Satzung sowie die zeichnerische Darstellung des Geltungsbereiches sind Bestandteil dieses Beschlusses.


ORM Quebbemann berichtet, dass bzgl. eines Grundstückes ein Zwangsversteigerungsverfahren in dem betroffenen Bereich anhängig sein soll. Er möchte wissen, ob die Verwaltung darüber Kenntnis habe und ob das der Anlass für die Veränderungssperre sei.

 

BD Müller erklärt, dass ihm der Umstand erst seit gestern bekannt sei, dieses aber nicht der Grund für die Veränderungssperre wäre. Die Verwaltung habe das im Blick.

 

ORM Neils bestätigt, dass das Haus bereits seit Monaten in der Zwangsversteigerung sei. Soweit ihm bekannt sei, wäre der Termin dafür im Juni.

 

ORM Quebbemann wundert sich, dass die Verwaltung erst gestern darüber Kenntnis erlangt habe, wenn die Versteigerungen öffentlich bekannt gemacht werden.

 

BD Müller erklärt, dass nicht alle Verkäufe sondiert werden, wenn nicht in einem bestimmten Zielgebiet Immobilien benötigt werden. Die Verwaltung ist nicht zwingend daran interessiert Immobilien zu kaufen, wenn nicht aus strategischen Gründen zum Beispiel ein Straßengrundstück daraus gebildet werden könnte.

 

Stellv. OBM Neubauer berichtet, dass dort auch zunächst die Firma Stückemann und dann das Wohnhaus versteigert worden sei. Jetzt gehe es nur um das Wohnhaus, welches aufgrund der Lage im Industriegebiet nur als Betriebswohnung genutzt werden könne.

 

Stellv. OBM Neubauer lässt über die o.g. Beschlussvorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                                  8 Stimmen dafür

                                                                 0 Stimmen dagegen

                                                                 0 Enthaltungen