ORM Stuckenberg stellt die Punkte zur Erschließung des Baugebiets „Im Mühlengrund“ vor.  

Hinsichtlich der Erschließung besteht Einigkeit zum Punkt 1 des Antrages „Erschließung und Vergabe der Grundstücke im Baugebiet „Im Mühlengrund“ in Ueffeln vom 07.03.2022.

 

Abstimmungsergebnis:                                 10 Stimmen dafür

                                                                  0 Stimmen dagegen

                                                                  0 Enthaltungen

 

ORM Stuckenberg trägt vor, dass zu den Festsetzungen des B-Plans bezüglich einer maximalen Traufenhöhe und Festsetzungen zur Geschossigkeit eine Unterschriftenliste der Anlieger des neuen Baugebietes erstellt wird. Da die Grundstücke mit ca. 400 qm recht klein sind, sollten die Festsetzungen so gehalten werden, dass die Ressource Boden optimal genutzt werden könne. Nach einer kurzen Diskussion über Geschossigkeit, Traufenhöhe, Entwässerung und Verschattungen, stimmt der Ortsrat über die Punkte 1, sodann über 2, 3 und 4 zusammengefasst und über Punkt 5 ab.

 

Punkt 1 – Erstellung von Einzel- und Doppelhäusern, selbst bewohnt

 

Abstimmungsergebnis:                                   9 Stimmen dafür

                                                                  1 Stimme dagegen

                                                                  0 Enthaltungen

 

Punkt 2, 3, 4 – Gestaltung der Häuser

 

Abstimmungsergebnis:                                 10 Stimmen dafür

                                                                  0 Stimmen dagegen

                                                                  0 Enthaltungen

 

Punkt 5 – überwiegende zweigeschossige Bauweise

 

Abstimmungsergebnis:                                   6 Stimmen dafür

                                                                  3 Stimmen dagegen

                                                                  1 Enthaltung

 

BD Müller erläutert in Bezug auf den Sachstand der Erstellung des B-Planes, dass der Landkreis Osnabrück sich kritisch zur Anzahl der Bauplätze geäußert habe. Der geplante Spielplatz habe aus abrechnungstechnischen Gründen einen anderen Platz erhalten und wird aus der Mitte in den unteren Randbereich verlegt werden. Zum zeitlichen Ablauf hofft er, dass zum Ende des Jahres der Satzungsbeschluss vorliegt, so dass in 2023 die Vergabe und Mitte 2023 der Verkauf erfolgen könne. Die Mittel sind entsprechend dafür vorgesehen. Bezüglich der Vergabemodalitäten verweist er auf den derzeit vorliegenden Ratsbeschluss, der ein Losprinzip vorsieht.