Sitzung: 25.04.2022 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Vorlage: WP 21-26/0103
Beschlussvorschlag:
1.
Der Bebauungsplanes Nr. 202 „Stadtsanierung
Bahnhofsumfeld - Westlich der Lindenstraße“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
aufgestellt.
2.
Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der
Innenentwicklung im beschleunigen Verfahren gem. 13a BauGB.
3.
Von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB,
dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2
BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind wird
abgesehen. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
4.
Eine frühzeitige Unterrichtung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird nicht vorgenommen.
5.
Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
6.
Der
genaue Geltungsbereich liegt in den Fluren 1 und 5 der Gemarkung Bramsche und
ist im beigefügten Lageplan gekennzeichnet.
Herr Tangemann trägt die Vorlage vor.
Vors. Bergander lässt über die Vorlage WP 21-16/0103 abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 9 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
1 Enthaltung