Beschluss: mehrheitlich angenommen

Beschlussvorschlag:

1.       Der Bebauungsplanes Nr. 202 „Stadtsanierung Bahnhofsumfeld - Westlich der Lindenstraße“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

 

2.       Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigen Verfahren gem. 13a BauGB.

 

3.       Von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind wird abgesehen. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

4.       Eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird nicht vorgenommen.

 

5.       Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

 

6.       Der genaue Geltungsbereich liegt in den Fluren 1 und 5 der Gemarkung Bramsche und ist im beigefügten Lageplan gekennzeichnet.

 

 

Herr Tangemann trägt die Vorlage vor.

 

Vors. Bergander lässt über die Vorlage WP 21-16/0103 abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                 9 Stimmen dafür

                                                                0 Stimmen dagegen

                                                                1 Enthaltung