BV Schulze spricht die mögliche Errichtung eines Nahversorgers mit zusammenhängender Wohnbebauung in zwei-oder mehrgeschossiger Bauweise an.

 

H. Tangemann bestätigt, dass dieser Aspekt bereits im Nahversorgungskonzept diskutiert und näher beleuchtet werde.

 

RM Bei der Kellen fragt nach dem aktuellen Sachstand der Sporthalle Schleptrup und dem Campingplatz Kalkriese. Er bittet zudem um die zügige Errichtung der neuen Sporthalle.

 

BD Müller teilt mit, dass derzeit Termine mit dem Versicherer und entsprechenden Gutachtern wahrgenommen werden, um Klarheit über die Schadensursache zu bekommen. Fakt sei, dass die Sporthalle zum gleitenden Neuwert versichert sei, d.h., dass eine Halle nach Art und Güte, so wie sie dort gestanden habe plus der aktuellen behördlichen Auflagen, auch wieder neu errichtet werden könne. Nächster Schritt sei zudem die Entsorgung der schadstoffbelasteten Brandreste.

 

Zum Campingplatz gebe es keine neuen Informationen. Die Verwaltung warte auf die abschließenden Erkenntnisse des Wasserverbandes, ergänzt BD Müller. Eine Stellungnahme werde nochmals angefordert.

 

RM Quebbemann kann nicht verstehen, warum nicht bereits jetzt schon mit der Planung einer neuen Halle begonnen und warum zumindest nicht ein grober Zeitpunkt genannt werden könne, wann wieder eine vergleichbare Sporthalle in Schleptrup stehe.

 

BD Müller hält es für falsch jetzt eine Aussage zu treffen, dass eine neue Halle zum Tag X wieder in Schleptrup stehe. Es sei bekannt, dass dies nicht allein an der Arbeit der Verwaltung, sondern auch an den politischen Beschlüssen liege. Ferner müssten verfügbare Kapazitäten freigesetzt und alle Verfahrensschritte eingehalten werden. Es werde ein realistischer Terminplan aufgestellt, wann diese Halle aus Sicht der Verwaltung und der Fachplaner dort stehen könne. Zudem werden Planungsschritte festgelegt, um am Ende auch über Materialien zu verfügen, die beschaffbar und vor allem noch bezahlbar seien. Das alles mache Sinn und deshalb sei es nicht klug zu sagen: „Wir stellen zum Zeitpunkt X ein Stück Turnhalle nach Schleptrup“. Dass es einer zügigen Umsetzung bedarf, stehe außer Frage, betont BD Müller.

 

BV Albers stellt die Frage im Hinblick auf den Einsatz alternativer Energieformen, ob bei Neubauten von Hallen sowie Bau- oder Lebensmittelmärkten den Bauherren dahingehend eine Art Verpflichtung auferlegt werden könne.

 

BD Müller antwortet, dass die Verpflichtungen, einen Anteil an regenerativer Energien in der Planung zu berücksichtigen, mit dem EEG bereits vorgegeben werden. Der Standard, der z.B. bei der Halle in Schleptrup schlussendlich erreicht werden soll, könne noch gemeinsam diskutiert werden.