Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.
2. Der Entwurf der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf der Begrünung werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
3. Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wurden eine Umweltprüfung und eine spezielle Artenschutzprüfung vorgenommen, wodurch die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.
4. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.
5. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.
BD Müller trägt zu beiden Vorlagen ausführlich vor.
ORM Krause gibt zu bedenken, es könne bei der Ausweisung der
Wohnbaugrundstücke nicht von Eigenentwicklung durch den Ortsrat gesprochen
werden, da die Vergabe der Grundstücke laut Ratsbeschluss der
Vergaberichtlinien unterliegen.
Es bestehe, so BD Müller, mit der
zurzeit geltenden Vergaberichtlinie nicht die Möglichkeit, von dieser
abzuweichen, wenngleich eine Überarbeitung mit einer solchen Beteiligung
gewollt sei. Das Verfahren laufe noch. Eine rechtssichere, konkrete Aussage
dazu könne erst nach eingehender Prüfung getätigt werden - eventuell zu einem
späteren Zeitpunkt, wenn dieser Bereich vermarktungsreif sei.
ORM Krause fragt an, wie die Entwässerung in diesem Bereich geregelt sei.
BD Müller versichert, dass die Verwaltung hierüber Informationen
nachreichen werde.
OBM Bei der Kellen ist über die Ausweisung der Wohnbaugrundstücke in
Kalkriese zum Eigenbedarf sehr erfreut auch wenn es von der ersten
Antragstellung bis dato fast 10 Jahre gedauert habe. Nun werde die Möglichkeit
geschaffen, dass Bewohner:innen, die schon lange in Kalkriese beheimatet sind,
auch in Kalkriese bleiben können. Ferner habe der Ortsrat bereits im letzten
Jahr einen Antrag gestellt, die Vergaberichtlinien auch im Hinblick auf die
Vermarktung von Wohnbaugrundstücken in kleineren Baugebieten mit einer
Sonderregelung anzupassen.
Zudem bittet der Ortsrat Kalkriese die Verwaltung zu prüfen, ob
die Möglichkeit bestehe, falls weitere ökologische Defizite über das
Wegerandstreifenprojekt ausgeglichen werden müssen, diese in Kalkriese auf der
städtischen Fläche (Ausweichparkplatz) gegenüber dem Sportplatz vorzunehmen.
Nach kurzer Diskussion über die aktuelle und zukünftige
verkehrliche Situation in diesem Planungsgebiet lässt OBM Bei der Kellen
über die Vorlage WP 21-26/0094 abstimmen:
Abstimmungsergebnis: 5
Stimmen dafür
2
Stimmen dagegen
1
Enthaltung