Beschluss: mehrheitlich angenommen

Beschlussvorschlag:

1.       Der Entwurf der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

2.       Der Entwurf der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf der Begrünung werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

3.       Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wurden eine Umweltprüfung und eine spezielle Artenschutzprüfung vorgenommen, wodurch die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.

4.       Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.

5.       Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.

 

BD Müller trägt zu beiden Vorlagen ausführlich vor.

ORM Krause gibt zu bedenken, es könne bei der Ausweisung der Wohnbaugrundstücke nicht von Ei­genentwicklung durch den Ortsrat gesprochen werden, da die Vergabe der Grundstücke laut Ratsbe­schluss der Vergaberichtlinien unterliegen.

Es bestehe, so BD Müller, mit der zurzeit geltenden Vergaberichtlinie nicht die Möglichkeit, von die­ser abzuweichen, wenngleich eine Überarbeitung mit einer solchen Beteiligung gewollt sei. Das Ver­fahren laufe noch. Eine rechtssichere, konkrete Aussage dazu könne erst nach eingehender Prüfung getätigt werden - eventuell zu einem späteren Zeitpunkt, wenn dieser Bereich vermarktungsreif sei.

ORM Krause fragt an, wie die Entwässerung in diesem Bereich geregelt sei.

BD Müller versichert, dass die Verwaltung hierüber Informationen nachreichen werde.

OBM Bei der Kellen ist über die Ausweisung der Wohnbaugrundstücke in Kalkriese zum Eigenbedarf sehr erfreut auch wenn es von der ersten Antragstellung bis dato fast 10 Jahre gedauert habe. Nun werde die Möglichkeit geschaffen, dass Bewohner:innen, die schon lange in Kalkriese beheimatet sind, auch in Kalkriese bleiben können. Ferner habe der Ortsrat bereits im letzten Jahr einen Antrag gestellt, die Vergaberichtlinien auch im Hinblick auf die Vermarktung von Wohnbaugrundstücken in kleineren Baugebieten mit einer Sonderregelung anzupassen.

Zudem bittet der Ortsrat Kalkriese die Verwaltung zu prüfen, ob die Möglichkeit bestehe, falls weite­re ökologische Defizite über das Wegerandstreifenprojekt ausgeglichen werden müssen, diese in Kalkriese auf der städtischen Fläche (Ausweichparkplatz) gegenüber dem Sportplatz vorzunehmen.

Nach kurzer Diskussion über die aktuelle und zukünftige verkehrliche Situation in diesem Planungs­gebiet lässt OBM Bei der Kellen über die Vorlage WP 21-26/0094 abstimmen:

Abstimmungsergebnis:                 5 Stimmen dafür

                                                                2 Stimmen dagegen

                                                                1 Enthaltung