Sitzung: 31.03.2022 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: einstimmig angenommen
Vorlage: WP 21-26/0093
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Bebauungsplan Nr. 182 „Zwischen Richtweg und Tannenweg" wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.
2.
Für die
Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wird eine
Umweltprüfung mit spezieller Artenschutzprüfung (SAP) und Eingriffsregelung
durchgeführt. Dabei werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen
ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet.
3.
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche
durch die Planung berührt werden, werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung
mit § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung, auch im Hinblick auf den
erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB aufgefordert.
4.
Eine frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.
5.
Der
genaue Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 182 „Nördlich der
Westerkappelner Straße“ ist im beiliegenden Kartenausschnitt (Anlage 1) kenntlich
gemacht.
BD Müller
trägt ausführlich die Vorlage vor.
Vors. Bergander lässt über die Vorlage WP 21-26/0093 abstimmen:
Abstimmungsergebnis: 11 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen