Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

1.       Der Bebauungsplan Nr. 182 „Zwischen Richtweg und Tannenweg"  wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

2.       Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wird eine Umweltprüfung mit spezieller Artenschutzprüfung (SAP) und Eingriffsregelung durchgeführt. Dabei werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet.

3.       Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.

4.       Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.

5.       Der genaue Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 182 „Nördlich der Westerkappelner Straße“ ist im beiliegenden Kartenausschnitt (Anlage 1) kenntlich gemacht.

 

BD Müller trägt ausführlich die Vorlage vor.

 

Vors. Bergander lässt über die Vorlage WP 21-26/0093 abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:                 11 Stimmen dafür

                                                                  0 Stimmen dagegen

                                                                  0 Enthaltungen