Sitzung: 31.03.2022 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Vorlage: WP 21-26/0077
Beschlussvorschlag:
1.
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 103 „Im blauen Wunder“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.
2.
Die Aufstellung erfolgt als
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB im beschleunigten
Verfahren. Von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem
Umweltbericht nach § 2 a BauGB wird abgesehen.
3.
Eine frühzeitige Unterrichtung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird vorgenommen. Von der frühzeitigen
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
4.
Der Geltungsbereich liegt in der
Flur 20 der Gemarkung Epe und ist im beigefügten Lageplan kenntlich gemacht.
Die
Vorlage wird von BD Müller ausführlich vorgestellt.
Die Fraktionen SPD, CDU und FDP unterstützen die Errichtung eines Dirtparks an diesem Standort und wünschen eine zeitnahe Umsetzung.
RM Kerntopf fügt an, dass seine Fraktion dieser Vorlage nicht zustimmen werde. Sie spreche sich für eine Errichtung des Dirtparks hinter dem DLRG-Haus und damit in zentralerer Lage aus. Der Hasesee könne zudem touristisch aufwertet werden.
BD Müller macht deutlich, dass die Flächen am Hasesee zunächst einem vollständigen Bauleitplanverfahren unterzogen werden müssten und eine zügige Umsetzung des Dirtparks an diesem Standort somit nicht möglich sei. Ferner sei diese Fläche zurzeit verpachtet und befinde sich in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung.
Vors. Bergander lässt über die Vorlage WP 21-26/0077 abstimmen:
Abstimmungsergebnis: 9 Stimmen dafür
2 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen