Beschluss: mehrheitlich angenommen

Beschlussvorschlag:

1.       Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 103 „Im blauen Wunder“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

2.       Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren. Von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht nach § 2 a BauGB wird abgesehen.

3.       Eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird vorgenommen. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

4.       Der Geltungsbereich liegt in der Flur 20 der Gemarkung Epe und ist im beigefügten Lageplan kenntlich gemacht.

 

Die Vorlage wird von BD Müller ausführlich vorgestellt.

 

Die Fraktionen SPD, CDU und FDP unterstützen die Errichtung eines Dirtparks an diesem Standort und wünschen eine zeitnahe Umsetzung.

 

RM Kerntopf fügt an, dass seine Fraktion dieser Vorlage nicht zustimmen werde. Sie spreche sich für eine Errichtung des Dirtparks hinter dem DLRG-Haus und damit in zentralerer Lage aus. Der Hasesee könne zudem touristisch aufwertet werden.

 

BD Müller macht deutlich, dass die Flächen am Hasesee zunächst einem vollständigen Bauleitplanverfahren unterzogen werden müssten und eine zügige Umsetzung des Dirtparks an diesem Standort somit nicht möglich sei. Ferner sei diese Fläche zurzeit verpachtet und befinde sich in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung.

 

Vors. Bergander lässt über die Vorlage WP 21-26/0077 abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:                 9 Stimmen dafür

                                                                2 Stimmen dagegen

                                                                0 Enthaltungen