Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

  1. Der Aufstellungsbeschluss für die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes – Ortsteil Epe wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB aufgehoben. Das Aufstellungsverfahren wird eingestellt.
  2. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 178 „Zwischen Vördener Damm und Bührener Esch“ wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB aufgehoben. Das Aufstellungsverfahren wird eingestellt.
  3. Der deckungsgleiche Geltungsbereich liegt in der Flur 12 der Gemarkung Epe und ist im beiliegenden Kartenausschnitt kenntlich gemacht.

 

BD Müller trägt ausführlich die Vorlage vor.

 

RM Müller bedauert, dass hier keine Entwicklung möglich sei, da sich die Fläche sehr gut angeboten hätte. Die Entscheidung sei aber richtig und es sei mutig, dass man nach eingehender Prüfung und den nun vorliegenden Fakten zügig von der weiteren Planung Abstand genommen habe.

 

Vors. Bergander lässt über die Vorlage WP 21-26/0074 abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:                 11 Stimmen dafür

                                                                  0 Stimmen dagegen

  0 Enthaltungen