Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

§ 1 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

Die Verwaltung des FriedWald Bramsche obliegt der FriedWald GmbH, Im Leuschner Park 3, 64347 Griesheim (Betreiber).

§ 2 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

Es werden folgende Grabarten unterschieden:

-   Der Baum im FriedWald;

-   Der Platz im FriedWald.

§ 2 Absatz 3 erhält folgende Fassung:

Die Nutzungsrechte an den Grabstätten für „Der Baum im FriedWald“ und „Der Platz im FriedWald“ werden von den jeweiligen Vertragspartnern erworben. Die Vertragspartner benennen die Personen, die an den Grabstellen zur Beisetzung berechtigt sind.

§ 2 Absatz 4 erhält folgende Fassung:

Bei der Grabart „Der Baum im FriedWald“ werden an dem FriedWald-Baum ausschließlich Personen beigesetzt, die von den Vertragspartnern oder von durch die Vertragspartner dazu Berechtigten bestimmt wurden, beispielsweise Familienangehörige, Freunde oder Lebenspartner.

§ 2 Absatz 5 erhält folgende Fassung:

Bei der Grabart „Der Platz im FriedWald“ bestimmen die Vertragspartner nur über die Nutzung der jeweils erworbenen einzelnen Grabstätten an einem FriedWald-Baum. Weitere Grabstellen an diesem Baum können von anderen Personen erworben und genutzt werden.

§ 5 wird um Absatz 5 ergänzt:

Für mitgeführte Hunde gilt die ganzjährige Leinenpflicht. Hinterlassenschaften der     

Hunde sind zu entfernen und vorschriftsmäßig zu entsorgen.

§ 8 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

Bestattungsbäume erhalten zum Auffinden des Baumes eine Registriernummer (sog. Baumronde). Daneben ist noch die Anbringung maximal einer Namenstafel pro Bestattungsbaum erlaubt.

§ 8 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

Die Aufschriften der Namenstafeln können von den Erwerbern selbst bestimmt werden, außer an Bäumen, an denen nur einzelne Plätze verkauft werden. Hier wird auf der Namenstafel nur der Name sowie der Geburts- und Sterbetag vermerkt. Aufschriften, die gegen die guten Sitten verstoßen oder farbige Bilder, sind nicht zulässig.

 

Vors. Bergander lässt über die Vorlage WP 21-26/0065 abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:                 11 Stimmen dafür

                                                                  0 Stimmen dagegen

                                                                  0 Enthaltungen