Sitzung: 31.03.2022 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: einstimmig angenommen
Vorlage: WP 21-26/0065
Beschlussvorschlag:
§ 1 Absatz 2
erhält folgende Fassung:
Die Verwaltung
des FriedWald Bramsche obliegt der FriedWald GmbH, Im Leuschner Park 3, 64347
Griesheim (Betreiber).
§ 2 Absatz 2
erhält folgende Fassung:
Es
werden folgende Grabarten unterschieden:
-
Der Baum im FriedWald;
-
Der Platz im FriedWald.
§
2 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Die
Nutzungsrechte an den Grabstätten für „Der Baum im FriedWald“ und „Der Platz im
FriedWald“ werden von den jeweiligen Vertragspartnern erworben. Die
Vertragspartner benennen die Personen, die an den Grabstellen zur Beisetzung
berechtigt sind.
§
2 Absatz 4 erhält folgende Fassung:
Bei
der Grabart „Der Baum im FriedWald“ werden an dem FriedWald-Baum ausschließlich
Personen beigesetzt, die von den Vertragspartnern oder von durch die
Vertragspartner dazu Berechtigten bestimmt wurden, beispielsweise
Familienangehörige, Freunde oder Lebenspartner.
§
2 Absatz 5 erhält folgende Fassung:
Bei
der Grabart „Der Platz im FriedWald“ bestimmen die Vertragspartner nur über die
Nutzung der jeweils erworbenen einzelnen Grabstätten an einem FriedWald-Baum.
Weitere Grabstellen an diesem Baum können von anderen Personen erworben und
genutzt werden.
§
5 wird um Absatz 5 ergänzt:
Für
mitgeführte Hunde gilt die ganzjährige Leinenpflicht. Hinterlassenschaften
der
Hunde sind zu
entfernen und vorschriftsmäßig zu entsorgen.
§ 8 Absatz
1 erhält folgende Fassung:
Bestattungsbäume erhalten
zum Auffinden des Baumes eine Registriernummer (sog. Baumronde). Daneben ist
noch die Anbringung maximal einer Namenstafel pro Bestattungsbaum erlaubt.
§ 8 Absatz 2 erhält folgende
Fassung:
Die Aufschriften der
Namenstafeln können von den Erwerbern selbst bestimmt werden, außer an Bäumen,
an denen nur einzelne Plätze verkauft werden. Hier wird auf der Namenstafel nur
der Name sowie der Geburts- und Sterbetag vermerkt. Aufschriften, die gegen die
guten Sitten verstoßen oder
farbige Bilder, sind nicht zulässig.
Vors. Bergander lässt über die Vorlage WP 21-26/0065 abstimmen:
Abstimmungsergebnis: 11 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen