Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, nach dem Vorbild der Stadt Melle eine Förderrichtlinie aufzulegen, mit der die Anlage naturnaher Gärten, die Extensivierung von Gewässerrandstreifen auf Ackerland und Investitionen in Naturschutzmaßnahmen gefördert werden.

Gefördert werden sollen Privatpersonen, landwirtschaftliche Betriebe sowie Vereine und Naturschutzstiftungen.

Im Haushaltsplan 2022 wird hierzu unter dem Produkt 56101 „Allgem. Natur- und Umweltschutz“ ein Ansatz von 20.000,- Euro gebildet.

 

RM Sieksmeyer erläutert den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Einführung und Umsetzung einer Förderrichtlinie „naturnahes Bramsche“ – freiwilliger Natur- und Umweltschutz der Stadt Bramsche.

 

RM Quebbemann erwidert, dass nach seiner Rücksprache mit der Stadt Melle die Erfahrungen dort eher durchwachsen sind, da die Antragstellung einen sehr hohen Bürokratieaufwand bedeute.

Er schlägt vor, die Förderung bestimmter Maßnahmen eher über die Ortsräte als Zuschüsse an Vereine und Verbände etc. abzuwickeln.

RM Bergander ergänzt, dass es mit den vorgeschlagenen 20.000,- Euro im Haushalt ja nicht getan wäre. Es müsse auch jemand in der Verwaltung die Richtlinie erarbeiten und die Förderanträge bearbeiten.

Hierzu fehlt schlicht und ergreifend das Personal im zuständigen Fachbereich 4.

 

RV Müller lässt über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gem. des dort formulierten Beschlussvorschlages abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:     6 Stimmen dafür

                                             30 Stimmen dagegen

                                               0 Enthaltungen