Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird aufgefordert, nach dem Vorbild der Stadt Melle eine Förderrichtlinie aufzulegen, mit der die Anlage naturnaher Gärten, die Extensivierung von Gewässerrandstreifen auf Ackerland und Investitionen in Naturschutzmaßnahmen gefördert werden. Gefördert werden sollen Privatpersonen, landwirtschaftliche Betriebe sowie Vereine und Naturschutzstiftungen. Im Haushaltsplan 2022 wird hierzu unter dem Produkt 56101 „Allg. Natur- und Umweltschutz“ ein Ansatz von 20.000 EUR gebildet.

 

Der Ausschuss nimmt den Antrag zur Kenntnis und verweist diesen weiter an den Verwaltungsausschuss.