Beschluss: mehrheitlich angenommen

Beschlussvorschlag:

 

Der Haushaltsplan mit seinen Teilhaushalten und Einzelfestsetzungen für das Haushaltsjahr 2022. Die fortgeschriebene Finanzplanung für den Finanzplanungszeitraum 2023 bis 2025 und die Haushaltssatzung (siehe Anlage „Haushaltssatzung“) werden in Gestalt der fortgeschriebenen Veränderungsliste beschlossen.

 


 

RM Reyl erläutert die Beschlussvorlage zur Verabschiedung des Haushaltsplanes ausführlich.

 

RM Lübbe erklärt diverse einzelne Haushaltspositionen und deren Hintergründe.

Wie immer, seinen alle Ansätze ausgiebig diskutiert und vorsichtig ermittelt worden.

Es sei gelungen, ein robustes finanzielles Fundament mit Investitionen aufzustellen, welche sich auszahlen werden. Insgesamt sei es ein solider Haushalt, welcher eine klare sozialdemokratische Handschrift trage.

RM Lübbe bedankt sich bei allen an der Aufstellung des Haushaltes beteiligten Personen aus Politik und Verwaltung, insbesondere bei Frau Bodensiek.

 

RM Sieksmeyer schließt sich dem Dank an die beteiligten Personen an und betont auch die gute interfraktionelle Zusammenarbeit bei der Aufstellung des Haushaltes.

Aufgrund einer „Schlafmützenpolitik“ der Mehrheitsparteien und der Verwaltung werde jedoch der Ausbau der dringend notwendigen regenerativen Energien verschleppt.

Es sei dringend notwendig, die Zeitwände in der Energieversorgung einzuleiten; ein Thema, welches die Grünen in Bramsche bereits seit Jahren fordern.

Dieses Thema sollte in Bramsche zur Chefsache mit hoher Priorität gemacht werden.

RM Sieksmeyer spricht sich dafür aus, dass in Bramsche weitere Flächen für die Entwicklung/Erweiterung von Windkraftanlagen sowie für Photovoltaikfreiflächen ausgewiesen werden.

Hier gebe es Landwirte, welche entsprechende Flächen zur Verfügung stellen würden und bereit wären, in entsprechende Photovoltaikflächen zu investieren.  Leider würden diese Pläne aber bislang durch die Stadt Bramsche blockiert.

RM Sieksmeyer betont, dass die Bündnis 90/Die Grünen Fraktion über die noch abzustimmende Veränderungsliste insgesamt vier Anträge eingereicht habe, wobei sich durch geforderte Verkäufe von Grundstücksflächen zur Wohnbebauung (Heinrichstraße/Große Straße sowie im Bereich Bührener Esch) und dem Verzicht auf den Ankauf weiterer Grundstücksflächen (Bodenvorratspolitik) sowie den Verzicht auf die Ausweisung neuer Gewerbeflächen insgesamt ca. 1,5 Mio Einsparungen bzw. Mehreinnahmen erzielt werden könnten.

 

RM Wittemann erklärt, dass es u.a. vorrangiges Ziel sei, an der Haupt- und Realschule einen bedarfsgerechten Anbau in passender Größe zu erstellen. Ggf. sei es notwendig, hier auch bereits vorhandene Grundstücke an der Heinrichstraße in die Überlegungen einzubeziehen. Insofern sei ein voreiliger Verkauf dieser Flächen nicht angebracht.

Ein weiteres Ziel der FDP-Fraktion sei es, die Innenstadt (Fußgängerzone und Verbindungswege) möglichst barrierefrei umzugestalten. Hierzu verweist sie auch auf den Entwurf des Verkehrsentwicklungsplanes, welcher diese Problematik ebenfalls benennt.

 

RM Bergander widerspricht dem von RM Sieksmeyer geäußerten Vorwurf der „Schlafmützenpolitik“.

Bzgl. der Windkraftanlagen gehe er mit der Forderung der Bündnis 90/Die Grünen Fraktion konform.

Zu den geforderten Freiflächen für Photovoltaikparks habe er jedoch eine völlig andere Sichtweise.

Hier bedarf es einer vernünftigen Planung und Ausweisung entsprechender Flächen über den Flächennutzungsplan.

Es handelt sich um einen massiven Eingriff in die Landschaft. Mit der Schaffung solcher Photovoltaikparks soll seitens der Betreiber und Investoren natürlich in erster Linie Geld verdient werden. Es könne nicht sein, dass einfach die erstbesten Antragsteller entsprechende Pläne irgendwo verwirklichen können.

Vielmehr solle hier, wie auch bei der Ausweisung der Windparks geschehen, vernünftig abgewogen werden, wo und in welcher Anzahl und Größe passende Flächen für Photovoltaikfreiflächen ausgewiesen werden können.

 

RM Quebbemann führt aus, dass er die von RM Lübbe angesprochene sozialdemokratische Handschrift bei der Aufstellung des Haushaltsplanes ebenfalls erkennen können und zwar in Form einer Nettoneuverschuldung. Es würde seitens der SPD Fraktion keinerlei Einsparvorschläge gemacht, sinnvolle Vorschläge anderer Fraktionen würden kategorisch abgelehnt.

 

Gleichwohl sei die CDU-Fraktion bereit, unter zweierlei Bedingungen dem Haushalt zuzustimmen.

Zum einen fordert RM Quebbemann die Aufnahme der 80.000,- Euro für die Photovoltaikoffensive (s. TOP 8), zudem eine Aufnahme von 30.000,- Euro in den Haushalt für die Wiederinbetriebnahme/ Neuaufstellung von Alarmierungssirenen.

RM Quebbemann erläutert die aus seiner Sicht gegebene Notwendigkeit der Sirenen; was insbesondere die Flutkatastrophe im Ahrtal im letzten Jahr sowie auch die jetzige Kriegssituation in der Ukraine zeige.

Durch funktionierende Sirenen sei es möglich, die Bevölkerung in Notsituationen rechtzeitig zu warnen.

Diese Meinung werde auch vom Stadtbrandmeister vertreten, der funktionstüchtige Sirenen für wünschenswert erachte.

  

RM Neils antwortet, dass das Thema Photovoltaikoffensive bereits ausgiebig diskutiert worden sei und hier mehrheitlich die Zuständigkeit bei den Stadtwerken gesehen werde.

Die Forderung der Aufnahme von 30.000,- Euro für Sirenen hält RM Neils für eine populistische Forderung. Zum einen sei der Betrag in der Höhe überhaupt nicht ausreichend, um ggf. mehrere Sirenen in Betrieb zu nehmen, andererseits sei der Katastrophenschutz nicht Aufgabe der Stadt Bramsche. Hier sei der Landkreis zuständig. Auch habe er die Worte des Stadtbrandmeisters anders in Erinnerung und zwar, dass die Sirenen nicht notwendig seien.

Im Übrigen habe die CDU Fraktion in den vergangenen Jahren niemals einem Haushaltsentwurf zugestimmt, welcher unter einer Beteiligung einer SPD Mehrheit aufgestellt worden sei.

Insofern seien auch in diesem Jahr die Stimmen der CDU für die Verabschiedung des Haushaltes nicht notwendig.

 

Herr Müller ergänzt, dass sowohl der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund als auch der Städtetag davon abraten, Alarmierungssirenen von Seiten der Gemeinden aufzustellen. Die Zuständigkeit dafür liegt beim Landkreis.

RM Quebbemann antwortet, man solle sich hier nicht ausschließlich auf den Landkreis verlassen.

Möglicherweise gebe es irgendwann Förderprogramme, welche eine anteilige Cofinanzierung durch die Städte vorsehen und dann sei es nicht zu verantworten, wenn die Stadt hierfür kein Geld im Haushalt eingeplant habe.

RM Görtemöller ist der Meinung, dass das Katastrophenschutzkonzept des Landkreises Osnabrück abgewartet werden solle.

 

BGM Pahlmann dankt ebenfalls allen an der Aufstellung des Haushaltes beteiligten Mitarbeitenden der Verwaltung, insbesondere Frau Bodensiek sowie allen beteiligten Mandatsträgern in den Ortsräten, Fachausschüssen und des Rates für die konstruktive Zusammenarbeit.

Er hält den Haushalt 2022 für nachhaltig und zukunftsweisend.

BGM Pahlmann bewertet es durchaus als positiv, dass die CDU-Fraktion offenbar große Teile des Haushaltes für zustimmungswürdig hält, wenn die Zustimmung letztlich nur von zwei Haushaltspositionen und der Gesamtsumme von 110.000,- Euro (80.000,- Euro Photovoltaikoffensive und 30.000,- Euro Sirenen) abhängig sei, was bei einem Gesamtvolumen von über 50.000.000,- Euro vergleichsweise gering sei.

Er betont noch einmal, dass auch er der Meinung sei, dass für die Ansiedlung von Photovoltaikfreiflächen ein vernünftiges Konzept über den Flächennutzungsplan aufgestellt werden sollte.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen zum Haushalt mehr vorliegen, lässt RV Müller zunächst über die Anträge der Veränderungsliste abstimmen.

 

1)      Antrag der CDU Fraktion -> Photovoltaikoffensive, Aufnahme von 80.000,- Euro in den Haushalt

 

Abstimmungsergebnis:  10 Stimmen dafür

                                           20 Stimmen dagegen

                                             6 Enthaltungen

 

2)      Antrag der CDU Fraktion -> Sirenen, Aufnahme von 30.000,- Euro in den Haushalt

 

Abstimmungsergebnis:    9 Stimmen dafür

                                            26 Stimmen dagegen

                                              1 Enthaltung

 

3)      Gemeinsamer Antrag CDU Fraktion u. Bündnis 90/Die Grünen -> Streichung des Ansatzes für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden – Bodenvorratspolitik, -Minderausgabe 400.000,- Euro

 

Abstimmungsergebnis:   16 Stimmen dafür

                                            20 Stimmen dagegen

                                              0 Enthaltungen

 

4)      Antrag der Bündnis 90/Die Grünen Fraktion -> Verkauf von Wohnbaugrundstücken im Bereich des ehemaligen Investorenwettbewerbs Große Str./Heinrichstraße, Mehreinnahme 650.000,- Euro

 

Abstimmungsergebnis:    7 Stimmen dafür

                                                          29 Stimmen dagegen

                                                           0 Enthaltungen

 

5)      Antrag der Bündnis 90/Die Grünen Fraktion -> Verkauf von Flächen im Bereich Bührener Esch, Mehreinnahmen 600.000,- Euro

 

Abstimmungsergebnis:    7 Stimmen dafür

                                           29 Stimmen dagegen

                                             0 Enthaltungen

 

6)      Antrag der Bündnis 90/Die Grünen Fraktion -> Streichung des Ansatzes für den Ankauf weiterer Gewerbeflächen, Minderausgabe 500.000,- Euro

 

Abstimmungsergebnis:     7 Stimmen dafür

                                           29 Stimmen dagegen

                                             0 Enthaltungen

 

Somit wurden alle Anträge der Veränderungsliste mehrheitlich abgelehnt.

 

RV Müller lässt über die Vorlage (Haushaltsplan 2022) gem. des o.g. Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                                 21 Stimmen dafür

                                                                                  9 Stimmen dagegen

                                                                                   6 Enthaltungen