Beschlussvorschlag:
Der
Haushaltsplan mit seinen Teilhaushalten und Einzelfestsetzungen für das
Haushaltsjahr 2022. Die fortgeschriebene Finanzplanung für den
Finanzplanungszeitraum 2023 bis 2025 und die Haushaltssatzung (siehe Anlage
„Haushaltssatzung“) werden in Gestalt der fortgeschriebenen Veränderungsliste
beschlossen.
RM Reyl erläutert die Beschlussvorlage zur Verabschiedung
des Haushaltsplanes ausführlich.
RM Lübbe erklärt diverse einzelne Haushaltspositionen und
deren Hintergründe.
Wie immer, seinen alle Ansätze ausgiebig diskutiert
und vorsichtig ermittelt worden.
Es sei gelungen, ein robustes finanzielles Fundament
mit Investitionen aufzustellen, welche sich auszahlen werden. Insgesamt sei es
ein solider Haushalt, welcher eine klare sozialdemokratische Handschrift trage.
RM Lübbe bedankt sich bei allen an der Aufstellung des
Haushaltes beteiligten Personen aus Politik und Verwaltung, insbesondere bei
Frau Bodensiek.
RM Sieksmeyer schließt sich dem Dank an die beteiligten Personen
an und betont auch die gute interfraktionelle Zusammenarbeit bei der
Aufstellung des Haushaltes.
Aufgrund einer „Schlafmützenpolitik“ der
Mehrheitsparteien und der Verwaltung werde jedoch der Ausbau der dringend
notwendigen regenerativen Energien verschleppt.
Es sei dringend notwendig, die Zeitwände in der
Energieversorgung einzuleiten; ein Thema, welches die Grünen in Bramsche
bereits seit Jahren fordern.
Dieses Thema sollte in Bramsche zur Chefsache mit
hoher Priorität gemacht werden.
RM Sieksmeyer spricht sich dafür aus, dass in Bramsche weitere
Flächen für die Entwicklung/Erweiterung von Windkraftanlagen sowie für
Photovoltaikfreiflächen ausgewiesen werden.
Hier gebe es Landwirte, welche entsprechende Flächen
zur Verfügung stellen würden und bereit wären, in entsprechende
Photovoltaikflächen zu investieren.
Leider würden diese Pläne aber bislang durch die Stadt Bramsche
blockiert.
RM Sieksmeyer betont, dass die Bündnis 90/Die Grünen Fraktion
über die noch abzustimmende Veränderungsliste insgesamt vier Anträge
eingereicht habe, wobei sich durch geforderte Verkäufe von Grundstücksflächen zur
Wohnbebauung (Heinrichstraße/Große Straße sowie im Bereich Bührener Esch) und
dem Verzicht auf den Ankauf weiterer Grundstücksflächen (Bodenvorratspolitik)
sowie den Verzicht auf die Ausweisung neuer Gewerbeflächen insgesamt ca. 1,5
Mio Einsparungen bzw. Mehreinnahmen erzielt werden könnten.
RM Wittemann erklärt, dass es u.a. vorrangiges Ziel sei, an der
Haupt- und Realschule einen bedarfsgerechten Anbau in passender Größe zu
erstellen. Ggf. sei es notwendig, hier auch bereits vorhandene Grundstücke an
der Heinrichstraße in die Überlegungen einzubeziehen. Insofern sei ein
voreiliger Verkauf dieser Flächen nicht angebracht.
Ein weiteres Ziel der FDP-Fraktion sei es, die
Innenstadt (Fußgängerzone und Verbindungswege) möglichst barrierefrei
umzugestalten. Hierzu verweist sie auch auf den Entwurf des
Verkehrsentwicklungsplanes, welcher diese Problematik ebenfalls benennt.
RM Bergander widerspricht dem von RM Sieksmeyer geäußerten
Vorwurf der „Schlafmützenpolitik“.
Bzgl. der Windkraftanlagen gehe er mit der Forderung
der Bündnis 90/Die Grünen Fraktion konform.
Zu den geforderten Freiflächen für Photovoltaikparks
habe er jedoch eine völlig andere Sichtweise.
Hier bedarf es einer vernünftigen Planung und
Ausweisung entsprechender Flächen über den Flächennutzungsplan.
Es handelt sich um einen massiven Eingriff in die
Landschaft. Mit der Schaffung solcher Photovoltaikparks soll seitens der
Betreiber und Investoren natürlich in erster Linie Geld verdient werden. Es
könne nicht sein, dass einfach die erstbesten Antragsteller entsprechende Pläne
irgendwo verwirklichen können.
Vielmehr solle hier, wie auch bei der Ausweisung der
Windparks geschehen, vernünftig abgewogen werden, wo und in welcher Anzahl und
Größe passende Flächen für Photovoltaikfreiflächen ausgewiesen werden können.
RM Quebbemann führt aus, dass er die von RM Lübbe angesprochene
sozialdemokratische Handschrift bei der Aufstellung des Haushaltsplanes
ebenfalls erkennen können und zwar in Form einer Nettoneuverschuldung. Es würde
seitens der SPD Fraktion keinerlei Einsparvorschläge gemacht, sinnvolle
Vorschläge anderer Fraktionen würden kategorisch abgelehnt.
Gleichwohl sei die CDU-Fraktion bereit, unter
zweierlei Bedingungen dem Haushalt zuzustimmen.
Zum einen fordert RM Quebbemann die Aufnahme
der 80.000,- Euro für die Photovoltaikoffensive (s. TOP 8), zudem eine Aufnahme
von 30.000,- Euro in den Haushalt für die Wiederinbetriebnahme/ Neuaufstellung
von Alarmierungssirenen.
RM Quebbemann erläutert die aus seiner Sicht gegebene Notwendigkeit
der Sirenen; was insbesondere die Flutkatastrophe im Ahrtal im letzten Jahr
sowie auch die jetzige Kriegssituation in der Ukraine zeige.
Durch funktionierende Sirenen sei es möglich, die
Bevölkerung in Notsituationen rechtzeitig zu warnen.
Diese Meinung werde auch vom Stadtbrandmeister
vertreten, der funktionstüchtige Sirenen für wünschenswert erachte.
RM Neils antwortet, dass das Thema Photovoltaikoffensive
bereits ausgiebig diskutiert worden sei und hier mehrheitlich die Zuständigkeit
bei den Stadtwerken gesehen werde.
Die Forderung der Aufnahme von 30.000,- Euro für
Sirenen hält RM Neils für eine populistische Forderung. Zum einen sei
der Betrag in der Höhe überhaupt nicht ausreichend, um ggf. mehrere Sirenen in
Betrieb zu nehmen, andererseits sei der Katastrophenschutz nicht Aufgabe der
Stadt Bramsche. Hier sei der Landkreis zuständig. Auch habe er die Worte des
Stadtbrandmeisters anders in Erinnerung und zwar, dass die Sirenen nicht
notwendig seien.
Im Übrigen habe die CDU Fraktion in den vergangenen
Jahren niemals einem Haushaltsentwurf zugestimmt, welcher unter einer
Beteiligung einer SPD Mehrheit aufgestellt worden sei.
Insofern seien auch in diesem Jahr die Stimmen der
CDU für die Verabschiedung des Haushaltes nicht notwendig.
Herr Müller ergänzt, dass sowohl der Niedersächsische Städte-
und Gemeindebund als auch der Städtetag davon abraten, Alarmierungssirenen von
Seiten der Gemeinden aufzustellen. Die Zuständigkeit dafür liegt beim
Landkreis.
RM Quebbemann antwortet, man solle sich hier nicht ausschließlich
auf den Landkreis verlassen.
Möglicherweise gebe es irgendwann Förderprogramme,
welche eine anteilige Cofinanzierung durch die Städte vorsehen und dann sei es
nicht zu verantworten, wenn die Stadt hierfür kein Geld im Haushalt eingeplant
habe.
RM Görtemöller ist der Meinung, dass das Katastrophenschutzkonzept
des Landkreises Osnabrück abgewartet werden solle.
BGM Pahlmann dankt ebenfalls allen an der Aufstellung des
Haushaltes beteiligten Mitarbeitenden der Verwaltung, insbesondere Frau
Bodensiek sowie allen beteiligten Mandatsträgern in den Ortsräten,
Fachausschüssen und des Rates für die konstruktive Zusammenarbeit.
Er hält den Haushalt 2022 für nachhaltig und
zukunftsweisend.
BGM Pahlmann bewertet es durchaus als positiv, dass die
CDU-Fraktion offenbar große Teile des Haushaltes für zustimmungswürdig hält,
wenn die Zustimmung letztlich nur von zwei Haushaltspositionen und der
Gesamtsumme von 110.000,- Euro (80.000,- Euro Photovoltaikoffensive und
30.000,- Euro Sirenen) abhängig sei, was bei einem Gesamtvolumen von über
50.000.000,- Euro vergleichsweise gering sei.
Er betont noch einmal, dass auch er der Meinung sei,
dass für die Ansiedlung von Photovoltaikfreiflächen ein vernünftiges Konzept
über den Flächennutzungsplan aufgestellt werden sollte.
Da keine weiteren Wortmeldungen zum Haushalt mehr
vorliegen, lässt RV Müller zunächst über die Anträge der
Veränderungsliste abstimmen.
1) Antrag der CDU Fraktion
-> Photovoltaikoffensive, Aufnahme von 80.000,- Euro in den Haushalt
Abstimmungsergebnis: 10 Stimmen dafür
20
Stimmen dagegen
6
Enthaltungen
2) Antrag der CDU Fraktion
-> Sirenen, Aufnahme von 30.000,- Euro in den Haushalt
Abstimmungsergebnis: 9 Stimmen dafür
26
Stimmen dagegen
1
Enthaltung
3) Gemeinsamer Antrag CDU
Fraktion u. Bündnis 90/Die Grünen -> Streichung des Ansatzes für den Erwerb
von Grundstücken und Gebäuden – Bodenvorratspolitik, -Minderausgabe 400.000,-
Euro
Abstimmungsergebnis: 16 Stimmen dafür
20
Stimmen dagegen
0
Enthaltungen
4) Antrag der Bündnis 90/Die
Grünen Fraktion -> Verkauf von Wohnbaugrundstücken im Bereich des ehemaligen
Investorenwettbewerbs Große Str./Heinrichstraße, Mehreinnahme 650.000,- Euro
Abstimmungsergebnis: 7 Stimmen dafür
29 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen
5) Antrag der Bündnis 90/Die
Grünen Fraktion -> Verkauf von Flächen im Bereich Bührener Esch,
Mehreinnahmen 600.000,- Euro
Abstimmungsergebnis: 7 Stimmen dafür
29
Stimmen dagegen
0
Enthaltungen
6) Antrag der Bündnis 90/Die
Grünen Fraktion -> Streichung des Ansatzes für den Ankauf weiterer Gewerbeflächen,
Minderausgabe 500.000,- Euro
Abstimmungsergebnis: 7 Stimmen dafür
29
Stimmen dagegen
0
Enthaltungen
Somit wurden alle Anträge der Veränderungsliste
mehrheitlich abgelehnt.
RV Müller lässt über die Vorlage (Haushaltsplan 2022) gem.
des o.g. Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 21 Stimmen dafür
9 Stimmen dagegen
6 Enthaltungen