Beschlussvorschlag:
Der Rat
beschließt die in der Begründung aufgeführte Neuberechnung der Verfügungsmittel
der Ortsbürgermeister/Ortsbürgermeisterinnen und der Ortsvorsteherin /des
Ortsvorstehers für die Wahlperiode 2021/2026 (gültig ab Januar 2022) gem. § 93
Abs. 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz.
RM Reyl erläutert kurz die Vorlage.
RV Müller lässt über den o.g. Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 35 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen