Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die in der Begründung aufgeführte Neuberechnung der Verfügungsmittel der Ortsbürgermeister/Ortsbürgermeisterinnen und der Ortsvorsteherin /des Ortsvorstehers für die Wahlperiode 2021/2026 (gültig ab Januar 2022) gem. § 93 Abs. 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz.

 


 

RM Reyl erläutert kurz die Vorlage.

 

RV Müller lässt über den o.g. Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                                 35 Stimmen dafür

                                                                                 0  Stimmen dagegen

                                                                                 0  Enthaltungen