Beschlussvorschlag:

1.       Der Entwurf der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

2.       Der Entwurf der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf der Begrünung wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

3.       Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wurden eine Umweltprüfung und eine spezielle Artenschutzprüfung vorgenommen, sowie eine schalltechnische Beurteilung erarbeitet, wodurch die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.

 

4.       Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.

 

5.       Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.

 

6.       Der Geltungsbereich wird um den Teilbereich des Flurstücks 167/2, Flur 3, Gemarkung Schleptrup reduziert.

 

7.       Der wirksame Flächennutzungsplan soll im Geltungsbereich der 44. Änderung aufgehoben werden.

 


Hr. Tangemann trägt zu den beiden Vorlagen einschließlich einer Ergänzung zur Vorlage WP 21-26/0069 (Tischvorlage) vor.

 

BV Stuckenberg erkundigt sich, wie viele Bauplätze von der Stadt vermarktet werden und wie viele in privater Hand verbleiben.

 

BD Müller antwortet, dass in der Regel bis 5 Bauplätze in privater Hand verbleiben und der Rest (ca. 15) von der Stadt vermarktet werden. Er werde die konkreten Zahlen in diesem Fall nachrichtlich mitteilen.

 

Das gesamte Nachverdichtungsgebiet bildet sich aus Teilflächen von 5 Ursprungseigentümern. Bei jedem Eigentümer verbleibt eine Baufläche zur Eigenvermarktung. Auf den übrigen Flächen hat die Stadt Bramsche die Möglichkeit, bis zu 12 Baugrundstücke zu entwickeln und zu vermarkten.

 

Der Ausschuss beschließt gemäß der Vorlage:

 

Abstimmungsergebnis:                 11 Stimmen dafür

                                                                  0 Stimmen dagegen

                                                                  0 Enthaltungen