Beschluss: mehrheitlich angenommen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die in der Begründung aufgeführte Neuberechnung der Verfügungsmittel der Ortsbürgermeister/Ortsbürgermeisterinnen und der Ortsvorsteherin /des Ortsvorstehers für die Wahlperiode 2021/2026 (gültig ab Januar 2022) gem. § 93 Abs. 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz.

 


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