Sitzung: 28.02.2022 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Vorlage: WP 21-26/0034-1
Beschlussvorschlag:
Der Rat
beschließt die in der Begründung aufgeführte Neuberechnung der Verfügungsmittel
der Ortsbürgermeister/Ortsbürgermeisterinnen und der Ortsvorsteherin /des
Ortsvorstehers für die Wahlperiode 2021/2026 (gültig ab Januar 2022) gem. § 93
Abs. 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz.
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