Beschluss: mehrheitlich angenommen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die in der Begründung dargestellte Neuberechnung der Ortsratsmittel für die Wahlperiode 2021/2026 (gültig ab Januar 2022) gem. § 93 Abs. 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz in Verbindung mit § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Bramsche.


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