8.1

ORM Neubauer führt aus, dass die vorliegende Antwort zu der Umleitungsstrecke des Schienenersatzverkehrs unbefriedigend sei.

Herr Otte sollte dringend die noch ausstehende Antwort der NordWestBahn anfordern. Dann sollte geklärt werden, wer für die durch die schweren Busse des Schienenersatzverkehrs entstanden Schäden an dem Verbindungsweg zwischen der „K165“ und dem „Kohltunnel“ aufkommt.

Obwohl dort eine Begrenzung auf 7,5 to. Gelte, sind auf dieser Strecke die Busse des Schienenersatzverkehrs gefahren.

Wenn es die offiziell ausgewiesene Umleitungsstrecke gewesen sei, gelte es zu klären, wer das so genehmigt hat.

Sofern es nicht die Umleitungsstrecke gewesen ist, die Busse jedoch trotzdem hier lang gefahren sind, müssen ggf. die beauftragten Busunternehmer haftbar gemacht werden.

 

ORM Wermers ergänzt, dass der Betriebshof zwar die ausgefahrenen Randstreifen mit Schotter ausgebessert habe. Dieses Ausbessern halte jedoch nur sehr kurzfristig, so dass die vorhandenen Schlaglöcher immer wieder auftreten.

 

ORM Quebbemann bittet um Kostenaufstellung, wie teuer das Setzen von Kantensteinen in diesem Bereich wäre und wie teuer im Gegensatz jeweils das  Schottern der Randbereiche ist, welches ja nur sehr kurzfristig Abhilfe schaffe.

 

8.2

ORM Neubauer missfällt, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung an der Westerkappelner Straße aufgehoben wurde und die hierzu erteilte Antwort des Fachbereiches 2.

Hier werde nicht berücksichtigt, dass genau in diesem Bereich die Radfahrer aufgrund eines nicht vorhandenen Radweges auf der Straße fahren müssen, die Geschwindigkeit der Fahrzeuge häufig sehr hoch sei und es sich um ein FFH-Gebiet handele, in dem auch häufig Tiere die Fahrbahn kreuzen.

Auch diese Aspekte sollten bedacht werden und die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h wieder eingeführt werden. Direkt hinter der Landesgrenze auf NRW-Seite gelte diese Begrenzung ebenfalls.

 

8.3

ORM Stricker erläutert, dass die in der Antwort von Herrn Otte auf seine Anfrage zur Geschwindigkeitsbeschränkung/Geschwindigkeitsmessung an der Kreisstraße zwischen Achmer und Ueffeln erwähnte 70 km/h Beschilderung zwischenzeitlich vollständig aufgestellt wurde.

Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung am 01.09.22 zwischen 09.00 – 13.00 Uhr sei jedoch zum einen zu einer unglücklichen Uhrzeit durchgeführt worden, zum anderen auch mit einem sehr offensichtlich platzierten „Blitzer“.

Aufschlussreicher wäre es, wenn morgens im Zeitraum zwischen 06.00 – 08.00 Uhr und am Nachmittag zwischen 14.00 – 17.0 Uhr, also im Berufsverkehr, gemessen werden würde, denn gefühlt wird dann auf der Strecke viel häufiger mit erhöhter Geschwindigkeit gefahren.

Er bittet um nochmalige Messung.