Beschlussvorschlag:
Der
Gleichstellungsplan für die Jahre 2021 – 2023 wird beschlossen.
Die im
Gleichstellungsplan festgelegten Zielvorgaben und Maßnahmen müssen bei
anstehenden Personalmaßnahmen (wie z.B. Besetzung von Ausbildungsplätzen,
Einstellung, Beförderung, Übertragung höherwertiger Tätigkeiten, Durchführung von
Fortbildungsmaßnahmen) beachtet werden.
RM Reyl erläutert kurz die Vorlage.
RV Müller lässt über den o.g. Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 35 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen