Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt gem. § 129 NKomVG über den Jahresabschluss 2020 und erteilt dem Bürgermeister für den Vollzug der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2020 die Entlastung.

Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 4.089.765,76 € ist gem.

§ 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

Der Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von – 405.724,38 € ist gemäß

§ 24 Abs. 3 GemHKVo mit der Rücklage für Überschüsse des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 8.323.864,64 € zu verrechnen.

 


RM Reyl erläutert kurz die Vorlage.

 

RV Müller lässt über den o.g. Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                 35 Stimmen dafür

                                                                  0 Stimmen dagegen

                                                                  1 Enthaltung