Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bramsche
beschließt gem. § 129 NKomVG über den Jahresabschluss 2020 und erteilt dem
Bürgermeister für den Vollzug der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2020 die
Entlastung.
Der Überschuss des
ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 4.089.765,76 € ist gem.
§ 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der
Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
Der Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in
Höhe von – 405.724,38 € ist gemäß
§ 24 Abs. 3 GemHKVo mit der Rücklage für Überschüsse
des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 8.323.864,64 € zu verrechnen.
RM Reyl erläutert kurz die Vorlage.
RV Müller lässt über den o.g. Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 35 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
1 Enthaltung