Sitzung: 09.12.2021 Rat
BGM Pahlmann verpflichtet RM Bei der Kellen gem. § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Insbesondere weist er gem. § 43 NKomVG auf die Vorschriften der §§ 40 bis 42 NKomVG hin. Diese Vorschriften umfassen die Amtsverschwiegenheit, das Mitwirkungsverbot und das Vertretungsverbot.