Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt gem. § 129 NKomVG über den Jahresabschluss 2020 und erteilt dem Bürgermeister für den Vollzug der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2020 die Entlastung.

Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 4.089.765,76 € ist gem.

§ 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

Der Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von – 405.724,38 € ist gemäß

§ 24 Abs. 3 GemHKVo mit der Rücklage für Überschüsse des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 8.323.864,64 € zu verrechnen.

 


Frau Bodensiek und Herr Stiegemeyer erörtern den Jahresabschluss 2020 und geben ausführliche Informationen zu den einzelnen Bestandteilen. Anschließende Detailfragen werden durch ESTR Willems und Frau Bodensiek beantwortet.

 

Der Ausschuss empfiehlt, entsprechend der Vorlage WP 21-26/0018 zu beschließen.

 

Abstimmungsergebnis:                                 10 Stimmen dafür

                                                                                  0 Stimmen dagegen

                                                                                  0 Enthaltungen