Herr Langelage stellt die mit der Einladung verschickte Aufstellung vor.

 

Herr Keib schlägt vor, dass bei zukünftigen Aufstellungen auch die Zahl der genehmigten Plätze der jeweiligen KiTa angegeben wird.

 

EStR Willems informiert über die Änderung des NKiTaG. Das Gesetz sieht in § 11 vor, dass auch während der gesamten Randzeiten immer zwei pädagogische Fachkräfte vorhanden sein müssen. Selbst wenn in einer Randzeit, um ein Beispiel zu nennen, nur 3 Kinder zu betreuen sind, müssen dafür zwei ausgebildete Fachkräfte beschäftigt werden. Das ist nicht realisierbar. Es ist nicht nur eine Frage der unverhältnismäßigen Kosten, sondern auch die erforderlichen Kräfte stehen dafür am Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Wahrscheinlich werden deshalb Randzeiten reduziert werden müssen.

Das Unding ist, dass man diese Regelung am 01.08.21 in Kraft gesetzt hat, also zu einem Zeitpunkt, zu dem alle Betreuungsverträge mit den Eltern bereits geschlossen waren, einschließlich Vereinbarungen zu Randzeiten. Derzeit wird von allen Seiten politischer Druck auf die Landesregierung ausgeübt, dass wenigstens eine Übergangsregelung geschaffen wird. Die jetzige Regelung ist so nicht erträglich.