Beschluss: mehrheitlich angenommen

Beschlussvorschlag:

1.         Der Bebauungsplan Nr. 25 „Industriegebiet nördlich des Mittellandkanals“, 2. Änderung wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

 

2.         Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs.6 Nr. 7 und § 1 a BauGB wird eine Umweltprüfung mit spezieller Artenschutzprüfung (SAP) und Eingriffsregelung durchgeführt. Dabei werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet.

 

3.         Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.

4.         Im Rahmen einer FFH-Vorprüfung ist zu prüfen, ob das Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen des ca. 250 m entfernten FFH-Gebiet „Achmer Sand“ führen könnte.

 

5.         Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.

 

6.         Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 25 „Industriegebiet nördlich des Mittellandkanals“ ist der Anlage dieser Vorlage zu entnehmen.

7.         Mit dem Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Industriegebiet nördlich des Mittellandkanals“ wird der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 163 „Am Kanal“ vom 09.02.2017 aufgehoben.

 

 

Vors. Bergander lässt über die Vorlage WP 21-26/0052 abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:                 4 Stimmen dafür

                                                                3 Stimmen dagegen

                                                                2 Enthaltung