Sitzung: 02.12.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Vorlage: WP 21-26/0052
Beschlussvorschlag:
1.
Der Bebauungsplan Nr. 25 „Industriegebiet nördlich
des Mittellandkanals“, 2. Änderung wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.
2.
Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs.6
Nr. 7 und § 1 a BauGB wird eine Umweltprüfung mit spezieller Artenschutzprüfung
(SAP) und Eingriffsregelung durchgeführt. Dabei werden die voraussichtlichen
erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben
und bewertet.
3.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden gem. § 4
Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung
auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.
4.
Im
Rahmen einer FFH-Vorprüfung ist zu prüfen, ob das Vorhaben zu erheblichen
Beeinträchtigungen des ca. 250 m entfernten FFH-Gebiet „Achmer Sand“ führen
könnte.
5.
Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem.
§ 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.
6.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 25
„Industriegebiet nördlich des Mittellandkanals“ ist der Anlage dieser Vorlage
zu entnehmen.
7.
Mit dem Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Industriegebiet nördlich des
Mittellandkanals“ wird der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 163 „Am
Kanal“ vom 09.02.2017 aufgehoben.
Vors. Bergander
lässt über die Vorlage WP 21-26/0052 abstimmen:
Abstimmungsergebnis: 4 Stimmen dafür
3
Stimmen dagegen
2 Enthaltung