Beschluss: mehrheitlich angenommen

TOP 7 u. TOP 8 werden gemeinsam beraten.

 

Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Aufstellungsbeschluss zur 33. Änderung des Flächennutzungsplanes wird auf einen Teilbereich des Flurstücks 16/54, Flur 11, Gemarkung Achmer begrenzt und entgegen der Beschlussvorlage WP 16-21/0080 um das Teilgebiet 2 (Flurstücke 16/57 und 16/58, Flur 11, Gemarkung Achmer) sowie den Teilbereich der Straße Am Kanal (Teilfläche des Flurstücks 17/44, Flur 11, Gemarkung Achmer) und dem Flurstück 28/8, Flur 11, Gemarkung Achmer reduziert.

2.         Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wird eine Umweltprüfung mit spezieller Artenschutzprüfung (SAP) und Eingriffsregelung durchgeführt. Dabei werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet.

3.         Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.

4.         Im Rahmen einer FFH-Vorprüfung ist zu prüfen, ob das Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen des ca. 250 m entfernten FFH-Gebiet „Achmer Sand“ führen könnte.

5.         Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.

6.         Der geänderte Geltungsbereich der 33. Flächenplannutzungsänderung ist der Anlage dieser Vorlage zu entnehmen.

 

 

Herr Tangemann stellt die Vorlage zur Änderung des FNP sowie des B-Planes vor.

 

RM Hundeling möchte wissen, warum der Geltungsbereich in dem Maße in den vorhandenen Kiefernbestand erweitert wurde.

 

Herr Tangemann erläutert, dass im Hinblick auf die Größe des Geltungsbereiches die mittel- und langfristige Entwicklungsperspektiven des vorhandenen Betriebes berücksichtigt wurden. Es sei selbstverständlich, dass der in Anspruch genommene Waldbestand im Sinne des niedersächsischen Waldgesetzes ausgeglichen werde.

 

RM Kuhlmann bemängelt, dass im vorliegenden B-Plan Entwurf keine Angaben zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung gemacht werden.

 

Herr Tangemann antwortet, dass dies auch zum jetzigen Stand des Verfahrens (Aufstellungsbeschluss) noch nicht vorgesehen sei.

 

RM Pöppe möchte wissen, warum der Geltungsbereich der FNP-Änderung vom Geltungsbereich des B-Planes abweicht.

 

Herr Tangemann erklärt, dass in einem kleinen Teilbereich des Geltungsbereiches der FNP bereits Gewerbeflächen darstelle. Daher sei dieser Teilbereich nicht im Geltungsbereich der FNP Änderung enthalten.

 

Vors. Bergander lässt über die Vorlage WP 21-26/0051 abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:                 4 Stimmen dafür

                                                                3 Stimmen dagegen

                                                                2 Enthaltung