Sitzung: 22.11.2021 Ortsrat Bramsche
OBM Brinkhus verpflichtet
die anwesenden Ratsmitglieder gem. § 60 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ihre Aufgaben nach bestem Wissen und
Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Insbesondere weist sie gem. § 43 NKomVG auf
die Vorschriften der §§ 40 bis 42 NKomVG hin. Diese Vorschriften umfassen die
Amtsverschwiegenheit, das Mitwirkungsverbot und das Vertretungsverbot.