OBM Sievert verpflichtet die Ortsratsmitglieder gemäß § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Insbesondere weist er gem. § 43 NKomVG auf die Vorschriften der §§ 40 bis 42 NKomVG hin. Diese Vorschriften umfassen die Amtsverschwiegenheit, das Mitwirkungsverbot und das Vertretungsverbot.

Auszüge aus dem NKomVG sind den Mitgliedern des Ortsrates in Schriftform übergeben worden.