BGM Pahlmann verpflichtet die anwesenden Ratsmitglieder gem. § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.  Insbesondere weist er gem. § 43 NKomVG auf die Vorschriften der §§ 40 bis 42 NKomVG hin. Diese Vorschriften umfassen die Amtsverschwiegenheit, das Mitwirkungsverbot und das Vertretungsverbot.

 

Der Altersvorsitzende (AV) Borcherding teilt mit, dass BGM Pahlmann von der Eidesleistung gem. § 81 Abs. 1 NKomVG befreit ist, weil er erneut in dasselbe Amt für eine weitere Amtszeit berufen worden ist und dadurch das Beamtenverhältnis als nicht unterbrochen gilt. Er wünscht ihm alles Gute für die weitere Amtszeit und überreicht einen Blumenstrauß.

 

BGM Pahlmann bedankt sich bei den Bürgerinnen und Bürgern für das erneut ausgesprochene Vertrauen, bei den Mitarbeitenden der Verwaltung für die Unterstützung, den aktiven und ehemaligen Ratsmitgliedern für die gute Zusammenarbeit und seiner Familie für die große Unterstützung. Die weitere Rede zur konstituierenden Ratssitzung ist als Anlage dem Protokoll angefügt.