Gem. § 60 des NKomVG, verpflichtet OBM Stuckenberg die Ortsratsmitglieder, Ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Er weist gem. § 43 NKomVG insbesondere auf die Vorschriften der §§ 40 bis 42 NKomVG hin. Diese Bestimmungen wurden den Ortsratsmitgliedern bereits als Drucksache ausgehändigt.