Beschlussvorschlag:

1.       Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 166 „Im Rehhagen“ mit örtlichen Bauvorschriften und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

2.       Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 166 „Im Rehhagen“ mit örtlichen Bauvorschriften und der Entwurf der Begrünung wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

3.       Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wurden eine Umweltprüfung und eine spezielle Artenschutzprüfung vorgenommen, sowie eine schalltechnische Beurteilung und eine wassertechnische Vorplanung einschl. Versickerungsnachweis erarbeitet, wodurch die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.

 

4.       Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.

 

5.       Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.

 

6.       Der Geltungsbereich wird um den südlich verlaufenden Fußweg auf dem Flurstück 37/5, sowie um das Flurstück 32/21 und Teilbereiche der Flurstücke 29/4 und 29/2 erweitert.

 

 

Vors. Bergander lässt über die Vorlage WP 16-21/0999 abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:                 7 Stimmen dafür

                                                                3 Stimmen dagegen

                                                                1 Enthaltung