Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 166 „Im Rehhagen“ mit örtlichen Bauvorschriften und der
Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.
2. Der Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 166 „Im Rehhagen“ mit örtlichen Bauvorschriften und der
Entwurf der Begrünung wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
3. Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB
wurden eine Umweltprüfung und eine spezielle Artenschutzprüfung vorgenommen,
sowie eine schalltechnische Beurteilung und eine wassertechnische Vorplanung
einschl. Versickerungsnachweis erarbeitet,
wodurch die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in
einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.
4. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.
5. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in
Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.
6. Der Geltungsbereich wird um den südlich verlaufenden Fußweg auf dem Flurstück
37/5, sowie um das Flurstück 32/21 und Teilbereiche der Flurstücke 29/4 und
29/2 erweitert.
OBM Sievert lässt über die Vorlage WP 16-21/0999 abstimmen:
Abstimmungsergebnis: 8 Stimmen dafür
3
Stimmen dagegen
0 Enthaltung