Eine Bürgerin möchte zum Sanierungsgebiet wissen, was mit dem Passus „ortsüblich bekannt zu machen“ gemeint sei und ob die Bürger nicht über einen Flyer hätten informiert werden können. Ferner fragt sie, ob bereits ein Umweltgutachten stattgefunden habe.

 

Herr Tangemann erklärt, dass bundesgleich in einem Planverfahren Veröffentlichungen durch die Presse (hier: Bramscher Nachrichten) und durch Aushang am Rathaus vorgeschrieben seien. Zudem seien Anlieger und Anwohner des Sanierungsgebiets bereits vor einigen Wochen über das Planverfahren ausführlich informiert worden. Auch ein Umweltbericht sei bereits in Bearbeitung.