Sitzung: 06.10.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Vorlage: WP 16-21/1036
TOP 7 u. TOP 8
werden gemeinsam beraten.
Beschlussvorschlag:
- Die 48. Flächennutzungsplanänderung – Ortsteil Bramsche – wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.
- Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.
- Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.
- Der genaue Geltungsbereich ist in der beiliegenden Anlage gekennzeichnet.
Herr Tangemann
trägt ausführlich zu beiden Tagesordnungspunkten vor.
RM Riepe
möchte gerne wissen, wie viele Grundstücke/Gebäude in diesem Gebiet
voraussichtlich errichtet werden.
Herr Tangemann
geht davon aus, dass je nach Planungsentwurf die Anzahl mindestens 10,
höchstens 15 Gebäude umfassen werde, je nachdem, wie viele Doppelhaus- oder
Reihenhaushälften festgesetzt würden.
RM Hundeling
merkt dazu an, dass seitens der CDU-Fraktion diese Planung unterstützt werde,
da sich an dieser Stelle die geplante Bauweise gut anbiete.
BV Schulze
fragt nach der dortigen Wassersituation.
Herr Tangemann
antwortet, der Masterplan habe bereits deutlich gemacht, dass die
Wasserproblematik konzeptionell und grundsätzlich geregelt werden müsse und im
Rahmen der Stadtsanierung eine Art Generalentwässerungskonzept für die
Gesamtfläche in Auftrag gegeben worden sei. Es müsse sich intensiv über die
Qualität des Baugrundes auseinander setzt werden.
RM Pöppe
bedauert, dass der erste Bauabschnitt bei den Schrebergärten beginne, da diese
Fläche ein „Grüner Finger“ sei und Lebensqualität biete. Sie fragt zudem, wie
sich der Lärmschutz zur Bahn gestalten werde.
Vors. Bergander
macht deutlich, dass laut Masterplan hier eine Schallschutzeinrichtung
angedacht sei, die optisch nicht stark in Erscheinung trete, da sie sich in das
Gelände einfüge. Zudem würden an anderer Stelle wieder Schrebergärten
ausgewiesen.
Herr Tangemann
ergänzt, dass der Schallschutz an der Gerhart-Hauptmann-Str. aufgrund der Höhe
der Geländebeschaffenheit eine absolut untergeordnete Rolle spiele, keine
Wirkung zeige. Der Schallschutz sei für die Bahnrandbebauung erforderlich.
Vors. Bergander
lässt über die Vorlage WP 16-21/1036 abstimmen:
Abstimmungsergebnis: 10 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
1 Enthaltung