Beschluss: mehrheitlich angenommen

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 200 „Stadtsanierung Bramsche – Bahnhofsumfeld, Gerhart-Hauptmann-Straße“ wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

 

  1. Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt. Dabei werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet.

 

  1. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.

 

  1. Der genaue Geltungsbereich im Ortsteil Bramsche ist in dem beigefügten Lageplan gekennzeichnet.

 

 

Vors. Bergander lässt über die Vorlage WP 16-21/1035 abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:                 10 Stimmen dafür

                                                                  0 Stimmen dagegen

                                                                  1 Enthaltung