Sitzung: 06.10.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Vorlage: WP 16-21/1035
Beschlussvorschlag:
- Der Bebauungsplan Nr. 200 „Stadtsanierung Bramsche – Bahnhofsumfeld, Gerhart-Hauptmann-Straße“ wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.
- Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt. Dabei werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet.
- Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.
- Der genaue Geltungsbereich im Ortsteil Bramsche ist in dem beigefügten Lageplan gekennzeichnet.
Vors. Bergander lässt über die Vorlage WP 16-21/1035 abstimmen:
Abstimmungsergebnis: 10 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
1 Enthaltung