Beschluss: mehrheitlich angenommen

Herr Sandhaus gibt umfangreiche Erläuterungen zu der Vorlage und beantwortet verschiedene Fragen dazu.  Insbesondere weist er darauf hin, dass es sich hier bewusst um einen Stadtgutschein handele, der auch sämtliche Ortsteile mit einbeziehe. Als zentrale Ausgabestelle der Gutscheine sei zunächst die Tourist-Information im Tuchmacher-Museum vorgesehen. Um Missbrauch zu vermeiden, könne die Karte in der Startphase von einer Person mit maximal 200 Euro aufgeladen werden. Für Arbeitgeber biete sich überdies die Möglichkeit, Gutscheine unter Nutzung des steuerfreien Sachbezugs an ihre Mitarbeiter auszugeben.

Herr ESTR Willems ergänzt diese Ausführungen mit dem Hinweis auf die Deckung der entsprechenden Mittelzuführung. Die Haushaltsausgabereste beim Rechnungsprüfungsamt resultieren aus einer Änderung des § 179 Abs. 1 der Kommunalverfassung durch den Gesetzgeber. Für die Haushaltsjahre bis einschließlich 2020 können die Kommunen von einem konsolidierten Gesamtabschluss absehen. Im Resultat bedeute das für die Stadt Bramsche die Einsparung der Kosten für einen Wirtschaftsprüfer für die Jahre 2014 bis 2016.

 

Der Ausschuss empfiehlt, entsprechend der Vorlage WP 16-21/2017 zu beschließen.

 

Abstimmungsergebnis:                                 8 Stimmen dafür

                                                                0 Gegenstimmen

                                                                2 Enthaltungen