Herr Furche erläutert die schriftlich vorliegende Information „Integrationsplätze in Bramscher Kindertagesstätten“. In erster Linie zuständig, den Förderbedarf zu erfüllen, ist der Landkreis Osnabrück. Der Förderbedarf wird grundsätzlich als Eingliederungshilfe gewährt. Einen erhöhten Förderbedarf hat die Stadt bislang nicht feststellen können. Wenn ein erhöhter Förderbedarf erkennbar wird, müsste am Regionalkonzept gearbeitet werden. Dann müssten Träger gesucht werden, die Integrationsplätze anbieten wollen. Eine Umwandlung von Regelgruppen in Integrationsgruppen kann sich die Stadt Bramsche derzeit nicht gut leisten. Alternativ gibt es die Möglichkeit der Eingliederungshilfe in anderer Form, nämlich durch ambulante Fördermaßnahmen. 

 

Frau Thye findet es interessant, dass hier erst die Zuständigkeit geprüft wird. Ihrer politischen Überzeugung nach ist der Ausschuss immer zuständig, wenn es um Bramscher Familien geht. Sie würde es begrüßen, wenn es eine Anfrage an den Landkreis Osnabrück gäbe, nicht die Belegungszahlen in Bramsche anzuschauen, denn alle Plätze sind voll und es sind noch Kinder mit Förderbedarf da, die keinen Platz bekommen haben. Man sollte vielmehr schauen, wie viele Anträge beim Landkreis vorliegen, um dann zu gucken, wie man das konzipieren und umbauen kann in Bramsche. Es ist Aufgabe des Ausschusses, sich um die Bramscher Kinder zu kümmern, auch wenn in erster Linie der Landkreis zuständig ist.

 

Herr Willems stellt klar, dass Zuständigkeiten keine reine Formalie sind und auch kein Instrument, um Dinge von sich wegzuschieben. Sie haben vielmehr einen guten Grund, weil sie auch mit finanziellen Ressourcen verbunden sind. Für die Betreuung von Kindern mit besonderem Förderbedarf ist der Landkreis zuständig. Es ist primär Aufgabe des Landkreises, dieses zu betreiben, zu finanzieren und über die Träger, die in diesem Bereich tätig sind, zu prüfen, wie weit Möglichkeiten bestehen, das innerhalb von Regelkindergärten zusätzlich zu begleiten. Es ist aber keine Aufgabe, die primär die Stadt Bramsche zu erfüllen hat, auf Kosten des Angebots für Regelkinder. Bislang ist kein Träger mit dem Wunsch nach weiteren Integrationsplätzen an die Stadt herangetreten.

 

Frau Thye teilt diese Auffassung nicht. Es geht um eine Gefährdung der Möglichkeit der Teilhabe an der Gesellschaft. Das ist unglaublich Aufgabe des Ausschusses. Sie findet aber den Vorschlag gut, am regionalen Konzept zu arbeiten.

 

ESTR Willems bekräftigt, wenn der Landkreis hier einen Bedarf sieht und auf die Stadt zukommt, dass sich die Stadt selbstverständlich mit an den Tisch setzen wird. Es ist aber nicht die Aufgabe der Stadt, in dieser Angelegenheit die Initiative zu ergreifen.

 

Herr Quebbemann beantragt das Ende der Aussprache zu diesem TOP, entsprechend der Geschäftsordnung.

 

Vors. Hennig lässt über den Antrag zur Geschäftsordnung abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                                 6 Stimmen dafür

                                                                4 Stimmen dagegen

                                                                0 Enthaltungen