Sitzung: 17.06.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: einstimmig mit Änderungen angenommen
Vorlage: WP 16-21/1010
Beschlussvorschlag:
- Der Masterplan in der vorliegenden Fassung vom Juni 2021 sowie dazugehörigen Fachplanungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Der rechtlich nicht verbindliche Masterplan wird abschnittsweise gem. Baugesetzbuch (BauGB) § 1 ff in Ortsrecht umgesetzt.
- Die Stadt Bramsche beabsichtigt, die Einzelmaßnahmen, die im Masterplan bzw. in der Kosten- und Finanzierungsübersicht zu den jeweiligen Programmanmeldungen „Bahnhofsumfeld“ entwickelt bzw. aufgestellt wurden, vorbehaltlich der Zurverfügungstellung von Haushaltsmitteln, umzusetzen.
- Der Masterplan soll, sobald es die Rahmenbedingungen in der Corona-Pandemie erlauben, den Betroffenen sowie der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit wird der Masterplan in angemessenem Umfang in Papierform sowie digital der Öffentlichkeit sowie den an der Planung Beteiligten zur Verfügung gestellt.
Geänderte Beschlussvorschlag:
(Vorschlag d.
Verwaltung nach Änderungsanträgen der CDU sowie der FDP)
1.
Der
Masterplan in der Fassung Stand Juni 2021 mit dazugehörigen Fachplanungen wird
als Leitfaden und Grundlage für die Neuordnung des Bahnhofsumfeldes
beschlossen.
2.
Die
Stadt Bramsche beabsichtigt im Grundsatz, die Einzelmaßnahmen, die im
Masterplan bzw. in der Kosten- und Finanzierungsübersicht zu den jeweiligen
Programmanmeldungen „Bahnhofsumfeld“ entwickelt bzw. aufgestellt wurden
vorbehaltlich der Zurverfügungstellung von Haushaltsmitteln umzusetzen.
3.
Auf
Grundlage des Masterplanes ist ein weiteres Bürgerbeteiligungsverfahren im
Rahmen einer Präsenzveranstaltung durchzuführen.
4.
Im
Zuge der Bauleitplanung soll der Anteil an Einfamilienhäusern, Reihenhäusern
und Doppelhäusern nennenswert erhöht werden.
LSBD Greife erläutert den Masterplan Bahnhofsumfeld
aus Sicht der Stadt Bramsche.
Herr Prof.
Trojan und Herr
Hagenhoff stellen anhand einer Präsentation den Masterplan Bahnhofsumfeld
vor. Die Präsentation ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.
RM Quebbemann merkt an, dass neben der starken
Fokussierung auf den neuen Stadtteil Bahnhofsumfeld auch die bisherigen
Stadtteile weiter im Blick behalten werden müssen, da auch hier in den nächsten
Jahren wichtige Dinge anstünden.
Zudem bedeute das
Projekt eine enorme finanzielle Belastung für die nächsten Haushalte. Dennoch
überwiegen die Chancen und die positiven Aspekte, welche das Projekt mit sich
bringe.
RM Pöppe fragt wie viel Wohneinheiten mit dem
Energieturm im Nordwesten versorgt werden können und ob auch die bereits
bestehende Wohnbebauung mitversorgt werden kann.
Herr Tangemann teilt mit, dass für den gesamten Bereich
des Bahnhofsumfeldes ein Nahwärmekonzept ausgearbeitet wird, welches jedoch zum
jetzigen Projektstand noch nicht vorliegt. Für alle Bestandsgebäude im Bereich
Bahnhofsumfeld wird die Möglichkeit geschaffen werden, sich energetisch an das
Nahwärmekonzept anzuschließen.
RM Pöppe stellt eine Frage nach dem Verbleib des
Oberflächenwassers im Gebiet Bahnhofsumfeld und ob die dazu anfallenden Kosten
ebenfalls dem Sanierungsgebiet Bahnhofsumfeld zugeordnet werden.
LSBD Greife erklärt, dass die anfallenden Kosten für
die Entwässerung nicht über das Sanierungsgebiet förderbar seien. Somit werden
hier Mehrkosten anfallen. Im Zuge der Bauleitplanung werde es zwingend
erforderlich sein, ein Entwässerungskonzept vorzuweisen. Somit werde dies dann
von den Fachingenieuren erarbeitet.
RM Pöppe erkundigt sich nach einem Biotop an der
Gerhard Hauptmann Straße im Bereich des Bahnhofsumfeldes.
LSBD Greife antwortet, dass dieses Biotop nicht mehr
als solches existiere.
Herr Tangemann ergänzt hierzu, dass bereits in
Vorbereitung auf den Wettbewerb Bahnhofsumfeld im Jahr 2017 alle besonders
geschützten Biotope in dem Gebiet nachkartiert wurden. Hierbei wurde bei dem
angesprochenen Biotop keine Schutzwürdigkeit nach §30 Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) mehr festgestellt. Dies wurde ebenfalls mit der Unteren
Naturschutzbehörde des Landkreises Osnabrück abgestimmt.
Herr Prof.
Trojan merkt an, dass die
Bebauung im Bereich des ehemaligen Biotops bewusst so angelegt ist, dass der
bestehende Baumbestand weitgehend erhalten bleiben kann.
RM
Staas-Niemeyer weist auf
den Änderungsantrag der FDP hin und fordert eine deutliche Erhöhung des Anteils
an Einfamilienhäusern, Doppelhäusern und Reihenhäusern im
Sanierungsgebiet.
Frau Trojan weist auf das Thema Generationenwechsel
und auf das Problem der immer älter werden Gesellschaft hin und schlägt vor im
Sanierungsgebiet mehr Zweifamilienhäuser anstatt Einfamilienhäuser vorzusehen.
Diese sollten dann zudem barrierefrei gestaltet werden um ein so genanntes
“Generationen-Wohnen“ möglich zu machen.
RM
Staas-Niemeyer weist auf
den nach wie vor hohen Bedarf an Einfamilienhäusern in Bramsche hin.
Vors.
Bergander erklärt, dass
sich diesem Thema zu einem späteren Zeitpunkt im Zuge der Bauleitplanung noch
ausführlich gewidmet werde.
BV Albers möchte wissen, ob im Falle einer Erhöhung
des Bahn-Güterverkehrs, vor allem in der Nacht, die ggf. zusätzlichen
Lärmemissionen im Schallschutzgutachten berücksichtigt seien.
Herr Dähne antwortet hierzu, dass zu Beginn des
Projektes Zukunftsprognosen der Bahn bis zum Jahr 2025 vorlagen und
mittlerweile Prognosen bis zum Jahr 2030 vorliegen, welche auch im
Schallschutzgutachten Berücksichtigung finden. Zudem wurde seitens der Bahn
auch in neue, geräuschärmerer Bremsentechnik investiert.
BV Albers erkundigt sich zudem, ob Erschütterungen,
die durch die Bahn hervorgerufen werden, ebenfalls Berücksichtigung fänden.
Herr Dähne merkt an, dass Erschütterungen im
Nahbereich der Bahnlinie zu einem späteren Zeitpunkt im Zuge der Bauleitplanung
berücksichtigt werden. Hierzu würden am bahnnahen Gebäudebestand
entsprechende Messungen durchgeführt.
RM Hundeling stellt die Frage, ob sich die Stadt
Bramsches ein solches Projekt überhaupt leisten kann und fordert die Verwaltung
auf in der späteren Phase der Bauleitplanung eine Cashflow-Übersicht zu
liefern. Falls ein Geldrückfluss nicht schnell genug gewährleistet werden kann,
ist darüber nachzudenken, wie eine Refinanzierung aussehen könne. In diesem
Falle sollte darüber nachgedacht werden auch städtische Gebäude im
Sanierungsgebiet zu vermarkten.
LSBD Greife merkt dazu an, dass der Cashflow bereits
zum jetzigen Zeitpunkt jedes Jahr dargestellt werde. In zwei Wochen wird die
BauBeCon den Wirtschaftsplan vorstellen. Im Zuge dessen wird auch eine
Vorausschau der nächsten zwei Jahre mit den geschätzten Ausgaben erfolgen.
Zudem wird es für das Projekt wichtig sein, noch zusätzliche Fördermittel
einzuwerben.
RM Quebbemann merkt an, dass der Änderungsantrag der
FDP zur Erhöhung des Anteils von Einfamilienhäusern Doppelhäusern und
Reihenhäusern von der CDU mitgetragen werde.
RM Pöppe bemängelt eine vernachlässigte
Öffentlichkeitsbeteiligung.
Vors.
Bergander widerspricht
und merkt an, dass die Öffentlichkeit in allen Planungsschritten beteiligt
wurde und weiter wird.
RM Riepe betont, dass den jetzigen Anwohnern, vor
allem den Gewerbetreibenden, im Bereich Bahnhofsumfeld durch das Projekt kein
Nachteil entstehen soll. Zudem sollen sie in die Planungen mit einbezogen
werden.
BGM Pahlmann lobt die vorbildliche Transparenz und
Öffentlichkeitsbeteiligung in dem Projekt und bedankt sich für die
Präsentation.
Der Änderungsantrag
B90/Grüne wird durch RM Pöppe zurückgezogen, da Berechnungen der
Wärmebedarfe zum jetzigen Stand der Planung noch nicht relevant sind und das
Biotop bereits im Jahr 2017 überprüft wurde.
Der Änderungsantrag
der FDP wird in seinem Wortlaut durch RM Staas-Niemeyer noch verschärft.
Genauer Wortlaut sh. „Geänderter
Beschlussvorschlag“ Punkt 4.
Der
Änderungsantrag der CDU (sh. „Geänderter
Beschlussvorschlag“ Punkte 1 bis 3) wird durch RM Quebbemann
vorgetragen.
Vors.
Bergander lässt über die geänderte
Vorlage WP-21/1010 abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 9
Stimmen dafür
0
Stimmen dagegen
2
Enthaltungen