Beschluss: einstimmig mit Änderungen angenommen

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Masterplan in der vorliegenden Fassung vom Juni 2021 sowie dazugehörigen Fachplanungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der rechtlich nicht verbindliche Masterplan wird abschnittsweise gem. Baugesetzbuch (BauGB) § 1 ff in Ortsrecht umgesetzt.

 

  1. Die Stadt Bramsche beabsichtigt, die Einzelmaßnahmen, die im Masterplan bzw. in der Kosten- und Finanzierungsübersicht zu den jeweiligen Programmanmeldungen „Bahnhofsumfeld“ entwickelt bzw. aufgestellt wurden, vorbehaltlich der Zurverfügungstellung von Haushaltsmitteln, umzusetzen.

 

  1. Der Masterplan soll, sobald es die Rahmenbedingungen in der Corona-Pandemie erlauben, den Betroffenen sowie der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit wird der Masterplan in angemessenem Umfang in Papierform sowie digital der Öffentlichkeit sowie den an der Planung Beteiligten zur Verfügung gestellt.

Geänderte Beschlussvorschlag:

(Vorschlag d. Verwaltung nach Änderungsanträgen der CDU sowie der FDP)

 

1.       Der Masterplan in der Fassung Stand Juni 2021 mit dazugehörigen Fachplanungen wird als Leitfaden und Grundlage für die Neuordnung des Bahnhofsumfeldes beschlossen.

 

2.       Die Stadt Bramsche beabsichtigt im Grundsatz, die Einzelmaßnahmen, die im Masterplan bzw. in der Kosten- und Finanzierungsübersicht zu den jeweiligen Programmanmeldungen „Bahnhofsumfeld“ entwickelt bzw. aufgestellt wurden vorbehaltlich der Zurverfügungstellung von Haushaltsmitteln umzusetzen.

 

3.       Auf Grundlage des Masterplanes ist ein weiteres Bürgerbeteiligungsverfahren im Rahmen einer Präsenzveranstaltung durchzuführen.

 

4.       Im Zuge der Bauleitplanung soll der Anteil an Einfamilienhäusern, Reihenhäusern und Doppelhäusern nennenswert erhöht werden.

 

LSBD Greife erläutert den Masterplan Bahnhofsumfeld aus Sicht der Stadt Bramsche.

 

Herr Prof. Trojan und Herr Hagenhoff stellen anhand einer Präsentation den Masterplan Bahnhofsumfeld vor. Die Präsentation ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

 

RM Quebbemann merkt an, dass neben der starken Fokussierung auf den neuen Stadtteil Bahnhofsumfeld auch die bisherigen Stadtteile weiter im Blick behalten werden müssen, da auch hier in den nächsten Jahren wichtige Dinge anstünden.

Zudem bedeute das Projekt eine enorme finanzielle Belastung für die nächsten Haushalte. Dennoch überwiegen die Chancen und die positiven Aspekte, welche das Projekt mit sich bringe.

 

RM Pöppe fragt wie viel Wohneinheiten mit dem Energieturm im Nordwesten versorgt werden können und ob auch die bereits bestehende Wohnbebauung mitversorgt werden kann.

Herr Tangemann teilt mit, dass für den gesamten Bereich des Bahnhofsumfeldes ein Nahwärmekonzept ausgearbeitet wird, welches jedoch zum jetzigen Projektstand noch nicht vorliegt. Für alle Bestandsgebäude im Bereich Bahnhofsumfeld wird die Möglichkeit geschaffen werden, sich energetisch an das Nahwärmekonzept anzuschließen. 

 

RM Pöppe stellt eine Frage nach dem Verbleib des Oberflächenwassers im Gebiet Bahnhofsumfeld und ob die dazu anfallenden Kosten ebenfalls dem Sanierungsgebiet Bahnhofsumfeld zugeordnet werden.

LSBD Greife erklärt, dass die anfallenden Kosten für die Entwässerung nicht über das Sanierungsgebiet förderbar seien. Somit werden hier Mehrkosten anfallen. Im Zuge der Bauleitplanung werde es zwingend erforderlich sein, ein Entwässerungskonzept vorzuweisen. Somit werde dies dann von den Fachingenieuren erarbeitet.

 

RM Pöppe erkundigt sich nach einem Biotop an der Gerhard Hauptmann Straße im Bereich des Bahnhofsumfeldes.

LSBD Greife antwortet, dass dieses Biotop nicht mehr als solches existiere.

Herr Tangemann ergänzt hierzu, dass bereits in Vorbereitung auf den Wettbewerb Bahnhofsumfeld im Jahr 2017 alle besonders geschützten Biotope in dem Gebiet nachkartiert wurden. Hierbei wurde bei dem angesprochenen Biotop keine Schutzwürdigkeit nach §30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) mehr festgestellt. Dies wurde ebenfalls mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Osnabrück abgestimmt.

Herr Prof. Trojan merkt an, dass die Bebauung im Bereich des ehemaligen Biotops bewusst so angelegt ist, dass der bestehende Baumbestand weitgehend erhalten bleiben kann.

 

RM Staas-Niemeyer weist auf den Änderungsantrag der FDP hin und fordert eine deutliche Erhöhung des Anteils an Einfamilienhäusern, Doppelhäusern und Reihenhäusern im Sanierungsgebiet. 

Frau Trojan weist auf das Thema Generationenwechsel und auf das Problem der immer älter werden Gesellschaft hin und schlägt vor im Sanierungsgebiet mehr Zweifamilienhäuser anstatt Einfamilienhäuser vorzusehen. Diese sollten dann zudem barrierefrei gestaltet werden um ein so genanntes “Generationen-Wohnen“ möglich zu machen.

RM Staas-Niemeyer weist auf den nach wie vor hohen Bedarf an Einfamilienhäusern in Bramsche hin.

Vors. Bergander erklärt, dass sich diesem Thema zu einem späteren Zeitpunkt im Zuge der Bauleitplanung noch ausführlich gewidmet werde.

 

BV Albers möchte wissen, ob im Falle einer Erhöhung des Bahn-Güterverkehrs, vor allem in der Nacht, die ggf. zusätzlichen Lärmemissionen im Schallschutzgutachten berücksichtigt seien.

Herr Dähne antwortet hierzu, dass zu Beginn des Projektes Zukunftsprognosen der Bahn bis zum Jahr 2025 vorlagen und mittlerweile Prognosen bis zum Jahr 2030 vorliegen, welche auch im Schallschutzgutachten Berücksichtigung finden. Zudem wurde seitens der Bahn auch in neue, geräuschärmerer Bremsentechnik investiert.

 

BV Albers erkundigt sich zudem, ob Erschütterungen, die durch die Bahn hervorgerufen werden, ebenfalls Berücksichtigung fänden.

Herr Dähne merkt an, dass Erschütterungen im Nahbereich der Bahnlinie zu einem späteren Zeitpunkt im Zuge der Bauleitplanung berücksichtigt werden. Hierzu würden am bahnnahen Gebäudebestand entsprechende Messungen durchgeführt.

 

RM Hundeling stellt die Frage, ob sich die Stadt Bramsches ein solches Projekt überhaupt leisten kann und fordert die Verwaltung auf in der späteren Phase der Bauleitplanung eine Cashflow-Übersicht zu liefern. Falls ein Geldrückfluss nicht schnell genug gewährleistet werden kann, ist darüber nachzudenken, wie eine Refinanzierung aussehen könne. In diesem Falle sollte darüber nachgedacht werden auch städtische Gebäude im Sanierungsgebiet zu vermarkten.

LSBD Greife merkt dazu an, dass der Cashflow bereits zum jetzigen Zeitpunkt jedes Jahr dargestellt werde. In zwei Wochen wird die BauBeCon den Wirtschaftsplan vorstellen. Im Zuge dessen wird auch eine Vorausschau der nächsten zwei Jahre mit den geschätzten Ausgaben erfolgen. Zudem wird es für das Projekt wichtig sein, noch zusätzliche Fördermittel einzuwerben.

 

RM Quebbemann merkt an, dass der Änderungsantrag der FDP zur Erhöhung des Anteils von Einfamilienhäusern Doppelhäusern und Reihenhäusern von der CDU mitgetragen werde.

 

RM Pöppe bemängelt eine vernachlässigte Öffentlichkeitsbeteiligung.

Vors. Bergander widerspricht und merkt an, dass die Öffentlichkeit in allen Planungsschritten beteiligt wurde und weiter wird.

 

RM Riepe betont, dass den jetzigen Anwohnern, vor allem den Gewerbetreibenden, im Bereich Bahnhofsumfeld durch das Projekt kein Nachteil entstehen soll. Zudem sollen sie in die Planungen mit einbezogen werden.

 

BGM Pahlmann lobt die vorbildliche Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung in dem Projekt und bedankt sich für die Präsentation.

 

Der Änderungsantrag B90/Grüne wird durch RM Pöppe zurückgezogen, da Berechnungen der Wärmebedarfe zum jetzigen Stand der Planung noch nicht relevant sind und das Biotop bereits im Jahr 2017 überprüft wurde.

 

Der Änderungsantrag der FDP wird in seinem Wortlaut durch RM Staas-Niemeyer noch verschärft. Genauer Wortlaut sh. „Geänderter Beschlussvorschlag“ Punkt 4.

 

Der Änderungsantrag der CDU (sh. „Geänderter Beschlussvorschlag“ Punkte 1 bis 3) wird durch RM Quebbemann vorgetragen.

 

Vors. Bergander lässt über die geänderte Vorlage WP-21/1010 abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                 9 Stimmen dafür

                                                                0 Stimmen dagegen

                                                                2 Enthaltungen