Sitzung: 17.06.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: einstimmig angenommen
Vorlage: WP 16-21/1008
Beschlussvorschlag:
1.
Das Einvernehmen zum o.g. Bodenabbau wird gemäß
§ 36 BauGB hergestellt.
2.
Zur Kontrolle des Grundwasserstandes sind
weiterhin Kontrollmessungen entsprechend der Abbaugenehmigung vom 07.11.2012 in
den Genehmigungsbescheid aufzunehmen. Sollte sich bei den Kontrollmessungen
während des Abbaubetriebs herausstellen, dass eine mindestens 2 m mächtige
Deckschicht zum Grundwasser nicht eingehalten werden kann, ist aus Sicht der
Stadt der Bodenabbau einzustellen.
3.
Ebenso ist im Genehmigungsbescheid zur
Entwicklung der Schutzpflanzungen (Maßnahme A 1) während der Anwachsphase ein
regelmäßiges Monitoring aufzunehmen sowie durch Bewässern der Pflanzungen
während Trockenperioden möglichen Gehölzabgängen entgegen zu wirken und
abgängige Gehölze zu ersetzen.
4. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für den Abbauantrag aus dem Jahr 2012 wurden von betroffenen Anliegern bei der zuständigen Genehmigungsbehörde Anregungen, Hinweis und Bedenken vorgetragen und in die Abwägung zum Genehmigungsbescheid eingestellt. Seitens der Stadt Bramsche wird empfohlen, vor der Genehmigung des ‚Verlängerungs- und Änderungsantrags erneut die betroffenen Anlieger einvernehmlich zu beteiligen und Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
RM Pöppe teilt mit, dass im Zuge des Bodenabbaus
in der Vergangenheit Auflagen nicht eingehalten wurden und sie keinem
Bodenabbau zustimmen werde in dem dies weiterhin der Fall sei.
LSBD Greife entgegnet, dass er keine Kenntnis über
missachtete Auflagen seitens der antragstellenden Firma habe. Es wurde zwar in
der Vergangenheit tiefer ausgesandet, jedoch wurde auch festgestellt, dass der
Grundwasserspiegel nicht angeschnitten wird.
Zudem sei die
Verwaltung der Ansicht, dass es besser sei, einen vorhandenen Abbau auszubeuten
als wieder das nächste Loch in die Landschaft zu reißen.
Letztendlich habe
die Stadt kein Mitspracherecht, welche Auflagen in die Genehmigung des
Landkreises Osnabrück aufgenommen werden.
Vors.
Bergander lässt über die
Vorlage WP-21/1008 abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 10
Stimmen dafür
0
Stimmen dagegen
1
Enthaltungen