Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

1.    Das Einvernehmen zum o.g. Bodenabbau wird gemäß § 36 BauGB hergestellt.

2.    Zur Kontrolle des Grundwasserstandes sind weiterhin Kontrollmessungen entsprechend der Abbaugenehmigung vom 07.11.2012 in den Genehmigungsbescheid aufzunehmen. Sollte sich bei den Kontrollmessungen während des Abbaubetriebs herausstellen, dass eine mindestens 2 m mächtige Deckschicht zum Grundwasser nicht eingehalten werden kann, ist aus Sicht der Stadt der Bodenabbau einzustellen.

3.    Ebenso ist im Genehmigungsbescheid zur Entwicklung der Schutzpflanzungen (Maßnahme A 1) während der Anwachsphase ein regelmäßiges Monitoring aufzunehmen sowie durch Bewässern der Pflanzungen während Trockenperioden möglichen Gehölzabgängen entgegen zu wirken und abgängige Gehölze zu ersetzen.

4.    Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für den Abbauantrag aus dem Jahr 2012 wurden von betroffenen Anliegern bei der zuständigen Genehmigungsbehörde Anregungen, Hinweis und Bedenken vorgetragen und in die Abwägung zum Genehmigungsbescheid eingestellt. Seitens der Stadt Bramsche wird empfohlen, vor der Genehmigung des ‚Verlängerungs- und Änderungsantrags erneut die betroffenen Anlieger einvernehmlich zu beteiligen und Gelegenheit zur Äußerung zu geben.


RM Pöppe teilt mit, dass im Zuge des Bodenabbaus in der Vergangenheit Auflagen nicht eingehalten wurden und sie keinem Bodenabbau zustimmen werde in dem dies weiterhin der Fall sei.

LSBD Greife entgegnet, dass er keine Kenntnis über missachtete Auflagen seitens der antragstellenden Firma habe. Es wurde zwar in der Vergangenheit tiefer ausgesandet, jedoch wurde auch festgestellt, dass der Grundwasserspiegel nicht angeschnitten wird.

Zudem sei die Verwaltung der Ansicht, dass es besser sei, einen vorhandenen Abbau auszubeuten als wieder das nächste Loch in die Landschaft zu reißen. 

Letztendlich habe die Stadt kein Mitspracherecht, welche Auflagen in die Genehmigung des Landkreises Osnabrück aufgenommen werden.

 

Vors. Bergander lässt über die Vorlage WP-21/1008 abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                 10 Stimmen dafür

                                                                0 Stimmen dagegen

                                                                1 Enthaltungen