Beschlussvorschlag:

1.       Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und - soweit abwägungsbeachtlich - in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung/Beschlussempfehlung“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

 

2.       Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 99 „Südlich des Mittellandkanals“ wird gemäß § 10 BauGB in der vorliegenden Fassung als Satzung und zusammen mit der dazugehörigen Begründung beschlossen.

 

3.       Der Geltungsbereich im Teilbereich I wird auf den Flurstücken 55/7 und 7/46 um rd. 20,00 m in Richtung Norden und auf dem Flurstück 7/47 um rd. 15,00 m in Richtung Süden erweitert. Die vorgenannten Flurstücke befinden sich in der Flur 11 der Gemarkung Engter.


Vors. Bergander lässt über die Vorlage WP-21/0995 abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                 10 Stimmen dafür

                                                                0 Stimmen dagegen

                                                                1 Enthaltungen