ESTR Willems berichtet über ein Sammelklageverfahren gegen das Land Niedersachsen, welches von ihm koordiniert wird. In den letzten Wochen hat das Land Finanzhilfebescheide an die freien Träger der Kindertagesstätten für das vergangene KiTa-Jahr verschickt, in denen das bezogene Kurzarbeitergeld angerechnet wird in der Form, dass die Finanzhilfe des Landes um das Kurzarbeitergeld gekürzt wird. Er hält das schlichtweg für rechtswidrig. Das Land beruft sich auf einen Passus im Kindertagesstättengesetz, der besagt, dass Finanzhilfe nicht gewährt wird für Personalkosten, die überwiegend aus Mitteln der Bundesanstalt für Arbeit gezahlt werden. Dabei sind Lohnkostenzuschüsse für z.B. Langzeitarbeitslose gemeint. Es ist mit Sicherheit aber nicht für das für wenige Wochen, maximal Monate gezahlte Kurzarbeitergeld gedacht. Außerdem ist der Personalkostenzuschuss des Landes kein reiner Personalkostenzuschuss, sondern ist die Bemessungsgrundlage für die Beteiligung des Landes an den kommunalen Kosten der Kindertagesstätten insgesamt.  

Das hat zur Folge, dass sich das Land die Bundesmittel über die Anrechnung aneignet. Das ist aus seiner Sicht ein Skandal, zumal es sich um eine Ministerentscheidung handelt.

ESTR Willems hat bereits Klageverfahren für die Einrichtungen eingeleitet, die in der Stadt Bramsche betroffen sind, wobei die Träger formal selbst als Kläger auftreten müssen. Die Stadt sagt den Trägern die Übernahme etwaiger Prozesskosten zu. Er geht davon aus, dass andere Gemeinden ebenfalls diesen Weg beschreiten werden.