Ein Bewohner des Campingplatzes möchte wissen, ob der Parkplatz am Campingplatz Kalkriese öffentlich ist.

 

Herr Hentze erklärt, dass dieser im privaten Besitz ist.

 

Ein Bürger weist auf das Gefahrenrisiko an dem Parkplatz hin und regt an, ob die Möglichkeit besteht, an dieser Stelle ein Geschwindigkeitsgebot 30 aufzustellen.

 

OBM Bei der Kellen verweist die Anregung an den Fachbereich 2.

 

Ein Bewohner des Campingplatzes erklärt, dass die Kläranlage des Campingplatzes für 250 Leute ausgelegt ist und versteht nicht, warum noch darüber diskutiert wird, da diese Anlage bereits genehmigt wurde.

 

BGM Pahlmann weist darauf hin, dass eine notwendige Beteiligung nicht erfolgt ist.

 

Ein Bewohner des Campingplatzes bemängelt, dass der Informationsfluss in Sachen „Campingplatz“ zu lange dauert.

 

BGM Pahlmann erklärt, dass die Stadt kein Einfluss auf die Verzögerung hat und keine andere Möglichkeit hat, als einen Planungsvorschlag zu machen und diesen dann vorzustellen und mit der Öffentlichkeit zu diskutieren.

 

Ein Bewohner des Campingplatzes gibt Herrn Greife den Tipp, Verkäufe von Gebäuden auf dem Campingplatz zuzulassen und sagt, dass ihm von der Stadtverwaltung zugetragen wurde, dass der Ortsrat gegen die Bewohner des Campingplatzes und mit der Sachlage nicht einverstanden ist.

 

BGM Pahlmann stellt klar, dass die Stadt nicht dafür zuständig ist, wer an wen die Grundstücke verkauft und weist auf die Gleichbehandlung der Bauwünsche hin.

 

Eine Bewohnerin des Campingplatzes sieht einen großen Unterschied zu einem Gartenhaus aus Holz auf einem Campingplatz und einem Steinhaus auf dem Land. Sie weist auf mögliche Missverständnisse und Fehlinformationen hin. Die Stadt Bramsche hat die alleinige Planungshoheit über den Bebauungsplan.

 

BGM Pahlmann erklärt, dass die Stadt Bramsche zusammen mit dem Landkreis Osnabrück nach einer gemeinsamen Lösung sucht, da es Sinn macht, wenn Stadt und Landkreis sich einig sind.

 

Eine Bewohnerin des Campingplatzes bemängelt, dass an keiner Lösung gearbeitet wird und wünscht sich eine Bereitschaft zur Unterstützung von Seitens des Ortsrates.

 

OBM Bei der Kellen weist daraufhin, dass bis jetzt nur der Aufstellungsbeschluss gefasst wurde und der Bebauungsplan Nr. 171 bis zur Offenlegung ebenfalls noch nicht im Ortsrat besprochen wird, sodass der Ortsrat bis jetzt keine weiteren Informationen zu dem Verfahrensstand hat. Er sieht ebenso eine Gleichbehandlung der Bürger in Kalkriese vor, da der Ortsrat eine Zweiklassengesellschaft ablehnt. 

 

ORM Negel stellt ein Missverständnis außer Frage.

 

ORM Krause sieht erst die Möglichkeit, wenn der Bebauungsplan Nr. 171 vorliegt, dass er dann besprochen wird.

 

Eine Bewohnerin des Campingplatzes beschwert sich, dass die Stadt weder nach Vorschlägen aus dem Ort sucht noch eine Möglichkeit gibt, eine gemeinsame Lösung mit den Bürgern zu erarbeiten.

 

BGM Pahlmann stellt klar, dass der Vorschlag des Bebauungsplans eine Grundlage für den Ortsrat ist, über den diskutiert werden kann, sodass eine gemeinsame Lösung erarbeitet werden kann.

 

ORM Tiemann-Garlich weist daraufhin, dass nun mal ein Antrag erforderlich ist, wenn man etwas bauen möchte.

 

OBM Bei der Kellen fasst zusammen und nimmt die Wünsche zur Kenntnis, wenn die Vorlagen der Stadt kommen kann darüber gesprochen werden.

 

BGM Pahlmann rät von der Festlegung eines genauen Termins ab und weist auf die mögliche öffentliche Infoveranstaltung der Stadt Bramsche zu dem Campingplatz hin.

 

Ein Bewohner des Campingplatzes erkundigt sich darüber, ob etwas von Seitens des Betreibers des Campingplatzes passiert.

 

BGM Pahlmann verneint dies.

 

Ein Bewohner des Campingplatzes stellt die falsche Vorgehensweise dar und wundert sich über die Dauer des Entwurfes.

 

BGM Pahlmann erwähnt, dass der Vorschlag der Stadt ein Entgegenkommen zu den Campingplatzbewohnern ist.

 

Ein Bewohner des Campingplatzes äußert, dass eine Duldung nicht zufriedenstellend ist und eine vorzeitige Räumung des Platzes trotzdem kommen kann. Zudem haben die Bewohner nach einem Vertrag gehandelt, in dem die Erlaubnis steht, Ferienhäuser, Wochenendhäuser und Mobilhäuser zu errichten.

 

BGM Pahlmann weist darauf hin, dass das Grundstück nicht im Besitz der Bewohner ist und es somit immer zu einer vorzeitigen Kündigung kommen kann.

 

OBM Bei der Kellen schließt die 2. Einwohnerfragestunde.