Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 174 "Gartenweg" mit örtlichen Bauvorschriften und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

2.       Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 174 "Gartenweg" mit örtlichen Bauvorschriften und der Entwurf der Begrünung werden gem. § 4 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut verkürzt öffentlich ausgelegt. Die Dauer der erneuten öffentlichen Auslegung wird auf zwei Wochen beschränkt. Gem. § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB können Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen des Bebauungsplanes Nr. 174 und der schalltechnischen Beurteilung abgegeben werden.

 

3.       Die Aufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB wird abgesehen. § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

4.       Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.

 


Frau Liebsch trägt die Vorlage WP 16-21/0967 vor.

 

RM Marewitz und RM Kiesekamp hoffen, dass durch die ergänzenden Maßnahmen der Interessenskonflikt beigelegt werde. Sie würden begrüßen, wenn im Zuge des Genehmigungsverfahren das Problem mit dem Kühlaggregat noch gelöst werden könne.

 

RM Pöppe lehnt das Wohnbauprojekt ab, da die Lage dieses Baukörpers nicht ideal sei. Wenn es zur Realisierung des Vorhabens komme, bitte Sie um eine Begrünung der Lärmschutzwand. Auch RM Riepe könne aufgrund des Konfliktpotenzials zwischen Gewerbebetreibenden und Anwohner nicht zustimmen.

 

Vors. Bergander lässt über die Vorlagen WP 16-21/0967 abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:                        6 Stimmen dafür

                                                                       2 Stimmen dagegen

                                                                       3 Enthaltungen