Beschlussvorschlag:

Zur o.g. beantragten Änderung der Bodenabbaugenehmigung in der Gemarkung Achmer, Flur 22, Flurstück 10/1 und 5/9 (Am Frettberg) wird das Einvernehmen der Stadt Bramsche gem. § 35 i.V.m. § 36 Baugesetzbuch (BauGB) hergestellt.

 

Die Abbaugenehmigung ist entsprechend dem vorliegenden Rekultivierungsplan bis zum 31.12.2031 zu befristen.

 


Vors. Bergander informiert, dass die Vorlage WP 16-21/0957 im Ortsrat Achmer einstimmig empfohlen worden sei.

 

RM Pöppe fragt, wer die Einhaltung der Vertragsbedingungen kontrolliere.

LSBD Greife erläutert, dass es nicht um einen Vertrag, sondern um eine Genehmigung handele. Für die Kontrolle sei die Untere Bodenschutzbehörde des Landkreises zuständig.

 

RM Pöppe erkundigt sich, warum die Verlängerung vom Rat beschlossen werden müsse.

LSBD Greife antwortet, dass alle Bodenabbau-Vorhaben im Stadtgebiet von Bramsche der Zustimmung der Stadt bedürfe und in den politischen Gremien zu beraten sei.

 

RM Quebbemann berichtet, dass der Ortsrat Achmer der Vorlage zugestimmt habe. Es werde aber eine ordnungsgemäße Kontrolle durch den Landkreis erwartet.

 

Vors. Bergander lässt gemeinsam über die Vorlagen WP 16-21/0957 abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:                      11 Stimmen dafür

                                                                       0 Stimmen dagegen

                                                                       0 Enthaltungen