1.     RM Staas-Niemeyer regt an die Öffnungszeiten der öffentlichen Einrichtungen aus Infektionsschutzgründen eher zu erweitern, als zu verkürzen. Mindestens jedoch wieder auf das Niveau von vor der Corona-Pandemie anzuheben. Sie ist der Meinung, dass sich dies mit einem Schichtsystem (morgens früher, abends länger) regeln lassen müsse. Sie erhoffe sich von der Verwaltung Vorschläge darüber, wie das gehen könne.

 

ESTR Willems erklärt dazu, dass die Verwaltung durch Corona zusätzliche Auflagen und Probleme und dadurch zusätzlichen Personalbedarf habe. Am Beispiel der Bücherei erklärt er, dass diese vor der Pandemie mit zwei Mitarbeitern geöffnet werden konnte. Aufgrund der vorgeschriebenen Ein- und Ausgangskontrolle sei nunmehr eine ständige Anwesenheit von MitarbeiterInnen im Eingangsbereich vorgeschrieben, so dass eine Öffnung der Bücherei nur noch mit 3 Mitarbeitern möglich sei. Tatsächlich seien jedoch nur 5 Mitarbeiter in der Bücherei beschäftigt, die alle Teilzeit arbeiten. Dies entspräche gut 3 Vollzeitbeschäftigten. Mit diesem Personalschlüssel seien längere Öffnungszeiten nicht darstellbar. Grundsätzlich seien die Öffnungszeiten fast wie vor der Pandemie, nur der Samstag könne nicht bedient werden.

Bezüglich des Bürgerservice führt er aus, dass bis auf den Samstag die Öffnungszeiten, wie vor der Pandemie abgedeckt seien. Wenn der Ablauf dort etwas stockend laufe, dann liege es an dem vorgeschriebenen Eingangsmanagement und der Terminvergabe. Auch hier könne der Samstag nur aufgrund der Anzahl des vorhandenen Personals aktuell nicht abgedeckt werden. Hinzu komme, dass einige Gemeinden z.B. ihre KFZ-Zulassung komplett geschlossen haben und die sonst dort abgefangenen Bürger hier noch zusätzlich Termine vereinbaren. Außerdem seien im Bürgerservice aktuell zwei vakante Stellen. Anfang April werden zwei neue Mitarbeiter hinzukommen, diese müssen jedoch noch eingearbeitet werden. Das heiße also, dass trotz geringerer Mitarbeiterzahl und zusätzlicher Kunden aus anderen Gemeinden, außer an den Samstagen, die normalen Öffnungszeiten angeboten werden. Es sei geplant, zukünftig wieder ein oder mehrere Samstage zu öffnen, sobald alle Stellen wiederbesetzt und die neuen Mitarbeiter eingearbeitet seien. Mehr ist aktuell jedoch nicht machbar.

 

RM Staas-Niemeyer findet es jedoch schade, dass es immer die Samstage treffe und ist der Meinung, dass man durchaus an anderen Tagen die Öffnungszeiten einschränken könne, um an Samstagen öffnen zu können.

 

2.       RM Märkl spricht die neue Entgeltordnung für die Nutzung des Hallenbades an. Sie habe dazu in der letzten Ratssitzung eine Anfrage hinsichtlich der neuen Abrechnungsmodalitäten der Schwimmvereine durch die Stadtwerke Bramsche gestellt. Im Kern gehe es darum, dass es zu einer Steigerung von ehemals 4.000,00 € auf über 13.000,00 € kommen werde. Sowohl Herr Brüggemann wie auch Herr Pahlmann hätten auf diese Anfrage geantwortet. Es wurde immer gesagt, dass Sportstätten für die Sportvereine kostenlos sein sollen. Dass ein geringer Obolus für solche kostenintensiven Sportstätten zu leisten wäre, sei nachvollziehbar, aber eine solch hohe Steigerung sei nicht hinnehmbar. BGM Pahlmann hätte zu der Anfrage erklärt, dass es eine Einigung zwischen den Schwimmvereinen und den Stadtwerken gegeben habe. Sie möchte wissen, wie er eine solche Aussage habe tätigen können, denn es habe bis jetzt noch kein solches Gespräch stattgefunden. Er möge seine Aussage mit Fakten belegen oder sich für die falsche Aussage entschuldigen.

 

BGM Pahlmann berichtet, dass am vergangenen Montag der Aufsichtsrat der Stadtwerke getagt habe. Dort sei es sehr deutlich geworden, dass es nicht zu einer Preissteigerung für die Vereine kommen werde. Es sei vielmehr von einer Summe um die 4.000,00 € gesprochen worden. Herr Brüggemann habe ihm gegenüber und auch in der letzten Ratssitzung mitgeteilt, dass es ein Gespräch mit den Vereinen gegeben habe und er gehe davon aus, dass es dann auch so war. Er weist RM Märkl daraufhin, dass sie nicht solche Behauptungen aufstellen könne, dass die Vereine 13.000,00 € zukünftig zu zahlen haben, wenn es nicht stimme. Die Mitglieder des Aufsichtsrates könnten ihr das bestätigen.

 

3.     RM Bruning spricht die im Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel i.H.v. 15.000,00 € für die Instandhaltung der Straßenseitenränder an. Sie möchte wissen, wie weit die Planungen für diese Maßnahme sind und wann sie in diesem Jahr umgesetzt werden sollen.

 

LSBD Greife erklärt dazu, dass noch keine Planungen vorhanden seien. Es müssten erst Ausschreibungen erfolgen und die Gremien darüber entscheiden, in welchen Bereichen das umgesetzt werden solle.

 

4.     RM Wittemann regt einen regelmäßigen Schwimmunterricht für die Klassenstufe 4 der 8 Bramscher Grundschulen ab dem 03. Mai an. Die Schüler dieser Stufe hätten bisher kaum die Möglichkeit gehabt, das Schwimmen zu erlernen. Wenn man von einem Zeitfenster von 8.30 – 12.00 Uhr ausgehe, könnten alle Grundschüler der 4. Stufe regelmäßig daran teilnehmen. Sie erläutert ausführlich die Überlegungen hinsichtlich der möglichen Ausführung der Anregung. Da die Klassen aufgrund des derzeitigen B-Modells klein wären, wäre das auch in Corona Zeiten durchaus machbar.

 

5.       RM Kiesekamp erklärt aus der Aufsichtsratssitzung der Stadtwerke GmbH, dass Herr Brüggemann berichtet habe, dass sein Bademeister mit den Vereinen gesprochen habe. Es ginge dabei im Wesentlichen darum, dass man die Einteilung der Schwimmbahnen und –zeiten aufgrund der Corona Entwicklung angepasst und die Bahnen pauschal abgerechnet habe. Die Vereine seien außerdem darüber informiert worden, dass sie für einen Teil der Mehrkosten Werbungskosten geltend machen können und somit eine Erstattung erhalten. Die Gesamtsumme würde sich also nicht im Wesentlichen erhöhen.

 

RM Kiesekamp spricht die vielen gefüllten Hundekotbeutel an Streifenrändern an und macht den Vorschlag, evtl. vermehrt Schilder aufzustellen, die darauf hinweisen, dass die Beutel nicht dort liegen gelassen werden dürfen.

 

6.     RM Quebbemann ist erschüttert über die Ignoranz des BGM Pahlmann auf die Frage von RM Märkl hinsichtlich des angeblich stattgefundenen Gespräches mit den Vereinen. Er bittet um eine konkrete Antwort darauf, wann das Gespräch mit wem stattgefunden habe.

 

RM Quebbemann findet die Anregung von RM Wittemann hinsichtlich des Schwimmunterrichtes für die 4. Klassen grundsätzlich gut, hat jedoch Bedenken, ob man bereits im Mai diese Überlegung umsetzen könne. Er halte es u.a. für bedenklich die Kinder in Bussen zu transportieren usw. Seiner Meinung nach sollte das Infektionsgeschehen noch weiter abgewartet werden.

 

RM Wittemann erklärt dazu, dass die sogenannten „Schwimmbusse“ bereits erfolgreich im Einsatz waren und hat eher Bedenken, einem ganzen Jahrgang die Möglichkeit zu nehmen, schwimmen zu lernen.

 

RM Quebbemann spricht die im Rathaus an den Toilettentüren angebrachten Schilder „Bitte nach Möglichkeit nur einzeln betreten. Ansonsten gilt Maskenpflicht“ an. Er möchte wissen, was die bedeuten.

 

ESTR Willems erklärt, dass es eine Arbeitsstättenverordnung des Bundes (Coronaschutzverordnung für Arbeitsstätten) gebe. Diese schreibe vor, wo und in welchem Umfang Maskenpflicht gelte. Die Maskenpflicht gelte in Räumen, Büros und Sitzungssälen nur dann, wenn eine bestimmte Relation zu Raumgröße und Personenzahl bestehe (10 m²/ Person). Für die Sanitärräume gelte sie streng genommen nicht, wenn man sie einzeln betrete. Durch das Anbringen der Schilder werden im Grunde nur die Vorschriften der Coronaschutzverordnung umgesetzt. In den Fluren gelte generell Maskenpflicht, in den Büros nicht, so lange man diese alleine nutzt oder in den Sitzungssälen, so lange die Quadratmeterzahl eingehalten werde.

 

7.       RM Sievert berichtet von einem Zeitungsbericht, in dem es darum gehe, dass 3 Gastronomen versucht haben, ein Wohnmobildinner auszurichten. Dieses Ansinnen sei abgelehnt worden. Er möchte wissen, warum das in Bramsche nicht möglich sei und wer das abgelehnt habe. Er wisse, dass so etwas in Nordrhein-Westfalen möglich sei.

 

8.       RM Thye bittet darum, den Sachstand zur Kitaplatzvergabe im Vorfeld der nächsten Ausschusssitzung zu erhalten. Insbesondere wie die Aufteilung der Integrationsplätze in den Kindergärten sei. Letzten Freitag sei die Rückmeldefrist gewesen, so dass man jetzt einen Überblick erhalte.

 

9.     RM Quebbemann berichtet, dass letzten Montag die Kreistagssitzung in der gleichen Örtlichkeit stattgefunden habe. Dort wurde eine Schnelltestmöglichkeit angeboten. Er möchte wissen, warum das Angebot nicht für die Ratssitzung gemacht wurde, obwohl es in einer vorherigen Ausschusssitzung angefragt wurde.

 

BGM Pahlmann erklärt dazu, dass die Örtlichkeit es hergebe, das Abstandsgebot einzuhalten, außerdem trage jeder auf dem Weg zu seinem Platz die Maske. Die Luftfilteranlagen seien auf dem neuesten Stand, so dass auch die Lüftungspause nicht notwendig gewesen wäre. Ein vorheriger Schnelltest sei nicht notwendig gewesen.