RM Quebbemann erläutert den Hintergrund der Antragstellung. Es handele sich hierbei möglicherweise um eine Grundsatzfrage darüber, wie jeder Einzelne die Spitze der Stadtverwaltung sehe. Ob es eine serviceorientierte, dienstleistungsfreundliche, bürgerfreundliche, dialogbereite und auch kritikfähige Verwaltung sein oder ob das eine Position sein solle, an der man eher konfrontativ dem Bürger gegenübertrete. Er hoffe, dass es auch bei Ablehnung des Antrages gelingen möge, einen Beamten auf Lebenszeit gemeinsam und über allen Fraktionsgrenzen hinaus mit einer großen Mehrheit zu finden. Trotz allem halte er die Installation eines Wahlbeamten für die Dauer von 8 Jahren für ein gutes Signal. Er bittet darum, jedem die Möglichkeit zu geben, seine freie Entscheidung treffen zu können und beantragt daher geheime Abstimmung.

 

RM Neils ist der Meinung, dass die Besetzung der Position mit einem Laufbahnbeamten oder Tarifangestellten es nicht ausschließe, trotzdem die von RM Quebbemann genannten positiven Aspekte ausfüllen zu können. Das Angebot seines Vorredners, die Position so zu besetzen, dass alle Fraktionen daran beteiligt seien, sei sein erstes Angebot gewesen, als es darum ging, die Stelle neu zu besetzen. Dieses wurde auch bisher so durchgeführt und werde auch bis zum Abschluss der Entscheidung so beibehalten werden.

 

RM Riepe ist der Meinung, dass es für beide Seiten Argumente gebe, die Dafür und Dagegen sprächen. Letztendlich gehe es darum für Bramsche den besten Kandidaten zu bekommen und er ist der Meinung, dass es gemeinsam auch gelingen werde. Er persönlich werde sich der Stimme enthalten.

 

RM Sieksmeyer erklärt, dass seine Fraktion sich in der letzten Fraktionssitzung für die Einstellung eines Wahlbeamten als Nachfolge für den jetzigen Stelleninhaber ausgesprochen habe. Sie seien der Auffassung, dass die Gestaltung der Stadtentwicklung eine enge Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und der Politik erfordere. Die Zusammensetzung des Rates und ggfs. die Mehrheitsverhältnisse im Rat seien dabei Änderungen unterworfen. Für den Amtsinhaber bedeute das, dass neben fachlicher Kompetenz und persönlicher Führungskraft auch Flexibilität im Hinblick auf Richtungsentscheidungen der Politik gefordert seien. Diese Flexibilität sehe seine Fraktion am ehesten gewährleistet, wenn sich der Amtsinhaber auch des Rückhaltes des Rates durch eine Wiederwahl stellen müsse.

 

RM Staas-Niemeyer erklärt für die FDP und schließt sich damit den Worten des RM Neils an, dass sie nicht mit der jetzigen Mehrheit eine/n Bewerber/in durchsetzen werden, sondern dafür zu plädieren, diesen mit einer breiten Mehrheit zu wählen. Man könne natürlich überlegen, dass ein Laufbahnbeamter vielleicht ein wenig unabhängiger von der Ratsmeinung agieren könne, als es ein Wahlbeamter eventuell könne, aber wenn die Entscheidung aufgrund breiter Meinung so getroffen werde, dann wurde ein eventuell gemachter Fehler von allen gemacht. Sie plädiere jedoch dafür, dass es unabhängig von der Art des Beamten eine Frau werde.

 

BGM Pahlmann ist der Meinung, dass es in Bezug auf die genannten Aspekte nicht darauf ankomme, ob es ein Wahl- oder Laufbahnbeamter werde. Es hänge ausschließlich von der Persönlichkeit des ausgewählten Bewerbers ab und sei obligatorisch für diese Position. Aus diesem Grunde halte er die Diskussion für ein wenig schwierig, sei sich aber sicher, dass man zu einer guten Lösung kommen werde.

 

RM Quebbemann spricht den möglichen gemeinsamen Fehler bei der Auswahl an und ist der Meinung, dass dieses genau der Punkt wäre. Man gucke den Bewerbern nur vor den Kopf. Man könne durchaus Fehler machen, aber wenn man einen Beamten auf Lebenszeit einstelle, könne man diesen Fehler nicht mehr berichtigen.

 

RM Thye erklärt, dass eine Befristung organisations- und arbeitsorganisationspsychologisch DAS Mittel zur Motivationssteigerung sei. Wenn man sich die Studien anschaue, würde man sehen, dass mehr Arbeitsanstrengungen geschehen würden, so lange man befristet sei. Ebenfalls sei aus den Studien zu erkennen, dass unbefristet eingestellte ArbeitnehmerInnen signifikant höhere Fortbildungsraten haben. Eine Befristung stelle eine personalpolitische Gestaltungsmöglichkeit dar, denn eine Kündigungsschutzregelung bestehe nicht. Flexibilisierung sei ein großes Gut für beide Seiten. Die Generation Y (zw. 1991 und 1995 geborene Menschen) fänden gerade diese Flexibilität sehr wichtig und wechsele gerne und regelmäßig ihre Arbeitsstellungen zur eigenen Entfaltung und um auch regelmäßig neue Herausforderungen zu sehen. Ein ebenfalls noch nicht angesprochener Punkt sei eine längerfristige Vertretungsregelung zum Beispiel bei Krankheit oder Elternzeit von Beamten oder Angestellten, die nicht auf Zeit eingestellt seien. In der Praxis sei die Vertretung oftmals schwieriger zu regeln, denn die Stelle bleibe oftmals unbesetzt oder die Arbeit müsse von den verbliebenden Mitarbeitern zusätzlich übernommen werden. Sollte also jemand, möglicherweise auch eine Frau, für die Stelle interessiert werden, der/die unter 40 Jahre alt ist, dann sollte doch noch mal überlegt werden, wie hier entschieden werde.

 

RM Staas-Niemeyer berichtet aus ihren Erfahrungen, dass die Mitarbeiter, die am längsten im Betrieb tätig waren, die Besten waren, denn diese hätten gegenüber ihrem Arbeitgeber eine Solidarität entwickelt. Sie sehe es auch nicht so, dass die angesprochene Generation lieber befristete Verträge habe.

 

ESTR Willems weist auf zwei bestehende Formalien hin. Zum einen liege ein Antrag auf geheime Abstimmung vor, für die nach der Geschäftsordnung des Rates eine 2/3 Mehrheit der Anwesenden erforderlich ist. Das sind in diesem Fall 25 Stimmen. In der Sache gehe es um eine Änderung der Hauptsatzung. Dafür ist eine gesetzliche qualifizierte Mehrheit der Mitglieder des Rates nach § 12 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erforderlich, somit 20 Stimmen.

 

RV Brinkhus lässt über den Antrag der CDU-Fraktion auf geheime Wahl abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                   37 Stimmen dafür

                                                                     0 Stimmen dagegen

                                                                     0 Enthaltung

 

 

Der Rat stimmt durch geheime Wahl ab. Die Auszählung erfolgt unter Aufsicht jeweils eines Fraktionsmitgliedes.

 

Abstimmungsergebnis:                  16 Stimmen dafür

                                                                  20 Stimmen dagegen

                                                                    1 Enthaltung