Beschlussvorschlag:
Die Zweijahresfrist der am 28.03.2019 beschlossenen Satzung der Stadt Bramsche über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 172 „Linkenstraße“ wird hiermit gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) um ein weiteres Jahr verlängert und die Veränderungssperre wird erneut als Satzung beschlossen.
Die als Anlage beigefügte Satzung sowie die zeichnerische Darstellung des Geltungsbereichs sind Bestandteil dieses Beschlusses.
RM Bergander erläutert kurz die Vorlage.
RM Sieksmeyer ist der Meinung, dass hier ein Bauvorhaben durch die Veränderungssperre unnötig ausgebremst werde. Seine Fraktion spreche sich seit Beginn der Diskussionen gegen eine solche Sperre aus, da die Schaffung von 11 Wohneinheiten auf einer ehemals langwirtschaftlich genutzten Hofstelle eher als Nachverdichtung von Flächenpotential in zentral gelegenen Ortsteilen nicht behindert werden sollte, sondern unterstützt werden müsse. Der Landkreis Osnabrück hätte in dem damaligen Mischgebiet sicherlich dieses Bauvorhaben genehmigen können. Es hätte im Ermessensspielraum der Stadt Bramsche gelegen, das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben herzustellen und genauso liege es nun im Ermessensspielraum der Politik, die Veränderungssperre zu beenden. Es sei auch Aufgabe des Rates die Zielrichtung, was Nachverdichtung und die Bebauung von zentral gelegenen Ortsteilen angehe, vorzugeben.
RM Rothert spricht sich für seine Fraktion gegen die
Vorlage aus. Es gebe in dem Bereich ein ungelöstes Entwässerungsproblem im
Bereich des Engter Baches. Eine Lösung des Problems könne durch die Veränderungssperre
nicht gefunden werden. Außerdem habe es mittlerweile in dem betreffenden
Bereich ein weiteres Bauvorhaben (Grundsanierung eines Gebäudes) gegeben,
welches genehmigt wurde. Es wäre für den Bürger schwer verständlich und nicht
erklärbar, warum das eine Bauvorhaben in dem Bereich genehmigt werden würde und
das andere nicht.
RM Riepe erklärt, dass er sich in den Ausschüssen
bislang enthalten habe, da er der Meinung war, dass es ein Konzept für den
Ortskern geben solle. Der Ortsrat habe sich jedoch so eindeutig für das
Bauvorhaben und gegen die Veränderungssperre ausgesprochen, dass seine Fraktion
gegen die Verlängerung stimmen werde.
RM Kiesekamp ist der Meinung, dass man dem betroffenen
Bauherrn im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten ein Stück weit entgegenkommen
solle.
RM Bergander gibt zu bedenken, dass man dem Bauherrn
nicht einfach so sein Bauvorhaben erfüllen könne, wenn dadurch erhebliche
Einschränkungen bei den bestehenden anliegenden Betrieben die Folge wären. Man
müsse verantwortungsbewusst mit der Situation umgehen und den komplexen Umfang
der erheblichen Konflikte mit den Anwälten zunächst klären. Das benötige
entsprechend Zeit, damit es bei einer unkontrollierten Entwicklung dort z.B. nicht
um die Existenz eines Betriebes gehe. Wenn das geplante Bauvorhaben angemessen
gewesen wäre, dann hätte es die Genehmigung schon lange gegeben.
RV Brinkhus lässt über den o.g. Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 19 Stimmen dafür
14 Stimmen dagegen
4 Enthaltungen