Beschluss: mehrheitlich angenommen

Beschlussvorschlag:

 

Als vorsitzendes Mitglied bzw. Fachmitglied werden nach § 5 Abs. 1 der Nds. Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (DVO-BauGB) in der Fassung vom 24. Mai 2005 in Einzelwahl gewählt:

 

Funktion

Mitglied

Stellvertretendes Mitglied

Vorsitzendes Mitglied:

 

 

 

 

Wahlergebnis:

Wencker, Norbert

Ltd. Regierungsdirektor

Rosenhagen, Nele

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

 

Sachverständige für

Grundstückswertermittlung:

 

Wahlergebnis:

Kröner, Katrin

Vermessungsdirektorin

Gehling, Jana

Vermessungsrätin

Mitglied des höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes:

 

Wahlergebnis:

Eckert, Doreen

Ltd. Vermessungsdirektorin

Janßen, Thomas

Vermessungsdirektor

Mitglied des höheren bautechnischen Verwaltungsdienstes:

 

Wahlergebnis:

Hauschild, Arndt

Baudirektor

Schreinemacher, Lothar

Stadtbaurat

 

 

 


ESTR Willems erläutert die Voraussetzungen der Wahl. Es sind 4 Einzelwahlen vorzunehmen, bei denen nach § 67 NKomVG im ersten Wahlgang jeweils die absolute Mehrheit erreicht werden muss. Sollte das nicht der Fall sein, wird sich jeweils ein zweiter Wahlgang anschließen.

 

Da weitere Wahlvorschläge nicht vorliegen, werden die in der Vorlage aufgeführten vier Wahlvorschläge für die Mitglieder des Umlegungsausschusses in dieser Reihenfolge zur Wahl gestellt.

 

Wahl des Vorsitzenden Mitgliedes, Wahlvorschlag Wencker, Norbert:

 

   36 Stimmen dafür

     0 Stimmen dagegen

     0 Enthaltungen

 

Wahl der Sachverständigen für Grundstückswerteermittlung, Wahlvorschlag Kröner, Katrin:

 

   37 Stimmen dafür

     0 Stimmen dagegen

     0 Enthaltungen

 

Wahl des Mitgliedes des höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes, Wahlvorschlag Eckert, Doreen:

 

   37 Stimmen dafür

     0 Stimmen dagegen

     0 Enthaltungen

 

Wahl des Mitgliedes des höheren bautechnischen Verwaltungsdienstes, Wahlvorschlag Hausschild, Arndt:

 

  24 Stimmen dafür

  12 Stimmen dagegen

    1 Enthaltung

 

Die Auszählungen der vier Wahlgänge erfolgte unter Aufsicht jeweils eines Fraktionsmitgliedes.

 

Damit haben alle vier Kandidaten die im ersten Wahlgang erforderliche Mehrheit erhalten.

 

ESTR Willems erklärt, dass gem. § 4 der Durchführungsverordnung zum BauGB (DVO-BauGB) die stellvertretenden Mitglieder lediglich bestellt werden müssen. Es handelt sich somit um einen einfachen Beschluss nach § 66 NKomVG. Dieser könnte im Block erfolgen, soweit keine Einzelabstimmung beantragt wird.

 

RV Brinkhus lässt über die zu bestellenden stellvertretenden Mitglieder wie in der Vorlage aufgelistet im Block abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:                 37 Stimmen dafür

                                                                  0 Stimmen dagegen

                                                                  0 Enthaltungen