Beschlussvorschlag:
Als vorsitzendes Mitglied bzw. Fachmitglied werden nach § 5 Abs. 1 der Nds. Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (DVO-BauGB) in der Fassung vom 24. Mai 2005 in Einzelwahl gewählt:
Funktion |
Mitglied |
Stellvertretendes Mitglied |
Vorsitzendes Mitglied: Wahlergebnis: |
Wencker, Norbert Ltd. Regierungsdirektor |
Rosenhagen, Nele Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz |
Sachverständige für Grundstückswertermittlung: Wahlergebnis: |
Kröner, Katrin Vermessungsdirektorin |
Gehling, Jana Vermessungsrätin |
Mitglied des höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes: Wahlergebnis: |
Eckert, Doreen Ltd. Vermessungsdirektorin |
Janßen, Thomas Vermessungsdirektor |
Mitglied des höheren bautechnischen Verwaltungsdienstes: Wahlergebnis: |
Hauschild, Arndt Baudirektor |
Schreinemacher, Lothar Stadtbaurat |
ESTR Willems erläutert die Voraussetzungen der Wahl. Es sind 4 Einzelwahlen vorzunehmen, bei denen nach § 67 NKomVG im ersten Wahlgang jeweils die absolute Mehrheit erreicht werden muss. Sollte das nicht der Fall sein, wird sich jeweils ein zweiter Wahlgang anschließen.
Da weitere Wahlvorschläge nicht vorliegen, werden die in der Vorlage aufgeführten vier Wahlvorschläge für die Mitglieder des Umlegungsausschusses in dieser Reihenfolge zur Wahl gestellt.
Wahl des Vorsitzenden Mitgliedes, Wahlvorschlag Wencker, Norbert:
36 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen
Wahl der Sachverständigen für Grundstückswerteermittlung, Wahlvorschlag Kröner, Katrin:
37 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen
Wahl des Mitgliedes des höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes, Wahlvorschlag Eckert, Doreen:
37 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen
Wahl des Mitgliedes des höheren bautechnischen
Verwaltungsdienstes, Wahlvorschlag Hausschild, Arndt:
24 Stimmen dafür
12 Stimmen dagegen
1 Enthaltung
Die Auszählungen der vier Wahlgänge erfolgte unter Aufsicht jeweils eines Fraktionsmitgliedes.
Damit haben alle vier Kandidaten die im ersten Wahlgang erforderliche Mehrheit erhalten.
ESTR Willems erklärt, dass
gem. § 4 der Durchführungsverordnung zum BauGB (DVO-BauGB) die
stellvertretenden Mitglieder lediglich bestellt werden müssen. Es handelt sich
somit um einen einfachen Beschluss nach § 66 NKomVG. Dieser könnte im Block
erfolgen, soweit keine Einzelabstimmung beantragt wird.
RV Brinkhus lässt über die zu bestellenden stellvertretenden Mitglieder wie in der Vorlage aufgelistet im Block abstimmen:
Abstimmungsergebnis: 37 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen